…3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei bei…
…der Nähe der Grenze" die Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt (Grenzzone). 6.In der Anlage 1 und 2 zu dieser Konsultationsvereinbarung sind die entsprechenden Gemeinden benannt. Sind sowohl Hauptwohnsitz als auch Arbeitsort in…
…vermindern. Starker Mistelbefall liegt vor, wenn im Aufriss betrachtet der Flächenanteil der Misteln 30% der Kronenfläche überschreitet. (2) Bei Waldflächen mit teilweisem Vorkommen dieser Schäden ist jeweils bei den einzelnen Betriebsklassen, Baumarten und Altersklassen eine Aufteilung auf befallene und unbefallene Waldflächen vorzunehmen. Wesentlich abweichende Verhältnisse …
…auch für bereits übernommene Garantien gemäß diesem Schwerpunkt, einen außergerichtlichen Ausgleich als teilweisen Eintritt eines Garantiefalls anerkennen. Eine Anerkennung als Garantiefall darf nur erfolgen, wenn im Rahmen des außergerichtlichen Ausgleichs: ohne einen außergerichtlichen Ausgleich in der konkret vorgesehenen Weise das garantiewerbende Unternehmen über keine positive…