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2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist die Kraftfahrzeugsteuer jedem Verwender - auch für denselben Zeitraum - vorzuschreiben. C.2.2.4. Omnibusse, Mietwagen und Taxis (§ 2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992) Rz 1410: Steuerfrei sind Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einem Elektromotor angetrieben werden. Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für Kraftfahrzeuge mit ausschließlich emissionsfreien Antriebsarten siehe Rz 100 bis 108. C.2.2.10. Hinterlegung von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln (…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die für Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer siehe Rz 130 ff. C.2.2.2. Kraftfahrzeuge für die Feuerwehr…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Rz 696697: Näheres zur Inanspruchnahme und Durchführung der Vergütung nach § 12 NoVAG 1991, siehe Rz 1200 bis 1221. B.3.9. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 697698: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zweiter Satz UStG 1994 auf die österreichische Bank über. Die Lizenz wird von der österreichischen Bank zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet, weswegen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Von der kanadischen Steuerverwaltung werden die Lizenzgebühren, im Jahr 6 für die Jahre 1 bis 4 um…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und die Befreiungsbestimmung gemäß § 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953 kommt zur Anwendung (siehe Rz 1401 sowie Rz 1634). Rz 137: Bei Einsatzfahrzeugen (zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer) handelt es um für…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass die Befreiung zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, hat er eine Meldung an das zuständige Finanzamt zu machen. Darüber hinaus kann der Versicherer gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre die unrichtige Berechnung berichtigen. Das…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1414: Steuerfrei sind Krafträder mit einem Hubraum von 100 cm3 oder weniger. Der in Feld P1 der Zulassungsbescheinigung angegebene Wert ist für die Beurteilung maßgeblich. Zum Begriff des Hubraums siehe Rz 12. C.2.2.7. Zugmaschinen und Motorkarren sowie Anhänger für die Land- und…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Miet-, Taxi- und Gästewagen siehe Rz 143 bis 152. B.3.8.1.4. Kurzfristige Vermietung Rz 684: Befreit sind Kraftfahrzeuge, die zu mehr als 80% der kurzfristigen Vermietung dienen. Damit sind jene Kraftfahrzeuge gemeint, die im Sprachgebrauch als …

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorzulegen. Dieses bescheinigt auf der Rückseite des Formulars das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung, welches sodann dem (liefernden) Unternehmer auszuhändigen ist.Es sind folgende Schritte zu setzen: 1.Das ausgefüllte Antragsformular U 45 muss durch die Vertretungsbehörde…