RIS AI
5 Treffer804 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…In Österreich fällt darunter die Oesterreichische Nationalbank. § 62 Z 2 GMSG nimmt von der Meldepflicht weiters aus: Altersvorsorgefonds mit breiter Beteiligung, Altersvorsorgefonds mit geringer Beteiligung, Pensionsfonds eines staatlichen Rechtsträgers, einer internationalen Organisation oder einer Zentralbank, und qualifizierte Kreditkartenanbieter. Der Begriff des Altersvorsorgefonds mit breiter Beteiligung…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…VIII Rz 86 CRS-Kommentar). Um festzustellen, ob hinsichtlich eines Kontos sämtliche Erfordernisse einer bestimmten Kategorie erfüllt sind, kann sich das Finanzinstitut auf die in seinem Besitz befindlichen - einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen - sowie öffentlich verfügbaren Informationen verlassen…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sind (Rz 52). Rz 39: Bei der Ermittlung der Nettomarge wird als Ergebnisgröße (Nettogewinn) regelmäßig das EBIT ("earnings before interest and taxes") des jeweiligen Geschäftsbereichs verwendet, dh. vom Umsatz werden sämtliche Kosten abgezogen, allerdings unter Ausschluss von Zinsen und Steuern. Zinsen sind aber dann mitzuberücksichtigen…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…§ 186 bis 188 InvFG 2011 verstanden (dazu Rz 13 ff). Dementsprechend wird der Begriff "Investmentfonds" in den InvFR 2018, sofern nichts anderes bestimmt ist, als Überbegriff für sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verwendet, die in den Anwendungsbereich der §§ 186 bis 188 InvFG 2011 fallen. Das sind…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Z 31 InvFG 2011" ("§ 3-AIF") ist ein Überbegriff für Spezialfonds (§§ 163 bis 165 InvFG 2011) Andere Sondervermögen (§§ 166 bis 167 InvFG 2011) und Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011). Rz 53: Da § 3-AIF keine OGAW iSd Art. 1 Abs. 2 OGAW-RL darstellen…