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InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vorgenommen, weicht diese allerdings vom tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht vorgenommen anzusehen. Eine spätere Korrektur ist demnach keine Korrektur einer fristgerecht vorgenommenen Ausschüttungsmeldung, sondern eine erstmalige verspätete Ausschüttungsmeldung. Entspricht hingegen nur die Zusammensetzung der Erträge in der Ausschüttungsmeldung nicht der tatsächlichen Zusammensetzung…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die österreichische Verrechnungspreisforderung steuerneutral auszubuchen, ohne dass dies zu einer verdeckten Ausschüttung umqualifiziert wird. Rz 510: Wird eine Verrechnungspreisforderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen oder erweist sie sich als nicht einbringlich, so ist zu diesem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob sich daraus weitere steuerliche…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausschüttungsgleicher Ertrag von 7,60 Euro der Besteuerung. Die ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen die Anschaffungskosten des Fondsanteils, wodurch bei dessen späteren Veräußerung ein Veräußerungsgewinn entsprechend vermindert bzw. ein Veräußerungsverlust entsprechend erhöht wird. 3.1.1.4.4.2.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz 213…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1020) zu verschiedenen Zeitpunkten, so ist das in der Urkunde angeführte spätere Unterschriftsdatum für das Entstehen der Gebührenschuld maßgebend. Rz 1053: Wird bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften eine rechtsbezeugende Urkunde (siehe Rz 1020) nur von einem Vertragspartner unterzeichnet, so entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ableitung des steuerlichen Ergebnisses) gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen und ist bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen. Später erbrachte Selbstnachweise sind nach Maßgabe der abgabenverfahrensrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Ein nach Rechtskraft erbrachter Selbstnachweis stellt in der Regel einen Aufhebungsgrund gemäß § 299 BAO dar bzw…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Urkunde über den Mietvertrag wird in das Inland verbracht. Später spricht der inländische Mieter gegenüber dem Vermieter in Wien die Kündigung des Mietvertrages aus. Erst in diesem Zeitpunkt (rechtserhebliche Handlung im Inland) entsteht die Gebührenschuld. Die Übermittlung der Urkunde vom Ausland in das Inland…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung Rz 1264: Grundlegende Voraussetzung für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass (überhaupt) noch ein Kraftfahrzeug vorliegt. Da ein Wrack (Vollwrack) jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug beurteilt werden kann, besteht diesbezüglich kein…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Entgelte vereinnahmt worden sind. Eine wirksame Option zur Sollbesteuerung ist auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Rz 1055: Eine Anzahlungsbesteuerung ist nicht vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld durch eine spätere Rechnungsausstellung zu verschieben. Randzahlen 1056 bis 1099: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…