RIS AI
5 Treffer555 msnur geltende Fassungen
BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Republik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, (im Folgenden als…

2022-0.232.980Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.232.98030.03.2022

…Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt. Eine Befreiung nur für bestimmte vom Fonds erzielte Einkunftsarten oder die Abzugsfähigkeit der an die Anteilinhaber oder Zertifikatsinhaber ausgeschütteten Dividenden soll allerdings laut Vorgabe der OECD nicht schädlich sein (siehe OECD, The granting of treaty benefits with respect…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des § 1 der Beerdigungskostenverordnung 2016 (BGBl. II Nr. 172/2015) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung nicht mehr als 250% übersteigt. Eine zu marktüblichen Bedingungen vereinbarte Indexierung der Versicherungssumme ist nicht schädlich. Begräbniskostenversicherungen, deren Versicherungssumme die genannten Parameter übersteigt, sind keine ausgenommenen Konten gemäß § 2…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…