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2025-0.956.068Neue Steuer in Japan (Special Corporation Tax for Defense)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.956.06827.11.2025

…Artikel 2 Abs. 4 DBA Japan, BGBl. III Nr. 167/2018, um eine im Wesen der japanischen Körperschaftsteuer ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen, 27. November 2025

BMF-010221/0037-VI/8/2015Einführung einer neuen Steuer in Japan (Local Corporation Tax)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0037-VI/8/201504.02.2015

…Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan.   Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2015  

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Erfüllungsort liegt damit in Österreich. Befindet sich die Bestandsache in Österreich, ist zusätzlich die Voraussetzung der lit. a erfüllt. Der Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Z 1 lit. b GebG gegenüber der lit. a ist daher weiter. Beispiel 2: Der zwischen Inländern geschlossene und…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Mit der Zulassung im Inland am 22. Oktober 2021 ergibt sich eine Besteuerung aufgrund der motorbezogenen Versicherungssteuer.) Rz 1483: Wird ein widerrechtlich verwendetes Kraftfahrzeug, das unter den Anwendungsbereich der motorbezogenen Versicherungssteuer fällt (siehe Rz 1620 ff), im Inland zugelassen, ist ab dem Tag der Zulassung…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind die einschlägigen Gebilde dennoch im Anwendungsbereich des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011. Die materielle Anknüpfung soll Gestaltungsmodelle in Niedrigsteuerländern verhindern. 2.2.4…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…stattfindet. Der Fiaker kann aber weiterhin von der Erleichterung für Umsätze im Freien Gebrauch machen, da er nicht motorisiert ist. 6.7.4. Anwendungsbereich Unternehmer, die ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen und nach § 131b BAO zur Führung von Registrierkassen verpflichtet sind…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Vertreter kann eine Quote pro Finanzamt führen. Der Quotenerfüllungsstand umfasst die Summe der beim jeweiligen Finanzamt bereits eingereichten Quotenerklärungen pro Veranlagungszeitraum. 2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme 2.1. Zeitlicher Anwendungsbereich (Inkrafttreten) Gemäß § 323 Abs. 77 BAO ist die Quotenregelung nach § 134a BAO "erstmalig auf Abgabenerklärungen…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unter den Anwendungsbereich des § 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der beschränkten Steuerpflicht umfasst. Die Qualifikation der Einkunftsart ist dabei sowohl für die innerstaatliche Anknüpfung des § 98 EStG 1988 als auch grundsätzlich für die anwendbaren Bestimmungen des DBA relevant. Zur Qualifikation sämtlicher AIF-Einkünfte…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…