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GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kommende(n) Person(en) persönlich von der Gebührenpflicht befreit, fällt für die Schrift oder das Rechtsgeschäft keine Gebühr an. Auch die Geltendmachung einer Haftung (siehe Rz 1193) scheidet in diesen Fällen aus. Rz 22: Ist eine Schrift oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen…

GebR 2025 Rz 17–192. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2.1.1. Persönliche Befreiungen Rz 18: Persönliche…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine anderen Rechtsfolgen als die Verhängung einer Verwaltungsstrafe drohen. Rz 420: Ein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: einem Ansuchen um Ausstellung einer Widmungsbestätigung über die Ausweisung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan der Gemeinde (VwGH 19.3…