RIS AI
961 Treffer401 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG) 11.1. Allgemeines Rz 1000: Nach dem Gebührengesetz 1957 sind nur diejenigen Rechtsgeschäfte gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 33 GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG) Rz 1046: § 16 GebG regelt den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld für ein beurkundetes Rechtsgeschäft (siehe dazu Rz 1000 ff). Dieser Zeitpunkt ist ua. wichtig für die Anzeigepflicht sowie für die rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…

GebR 2025 Rz 1480–148727.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG) Rz 1480: Ehepakte sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden. Sie regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten oder eingetragenen Partner, so wie sich diese während der Ehe oder Partnerschaft und nach deren Auflösung gestalten sollen. Allerdings gehört nicht jeder Vertrag…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gestaltungsrechte (VwGH 16.10.1989, 88/15/0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen Partner übertragen wird, mit welchem das Rechtsverhältnis…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG) 27.4.1. Gegenstand der Gebühr und Abgrenzung gegenüber keiner Gebühr unterliegenden Vertragstypen Rz 1400: Nach dieser Tarifpost unterliegen Bürgschaftserklärungen (siehe Rz 1401), sowie Erklärungen, wodurch jemand einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt (siehe Rz 1404 ff), einer Gebühr…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

15. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG) 15.1. Mehrere durch ein Rechtsgeschäft begründete Leistungsverpflichtungen Rz 1109: Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in ein und demselben Rechtsgeschäft verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Kontrollierenden getroffen werden. Bloße Zustimmungs- oder Vetorechte begründen für sich allein daher noch keine wirksame Kontrolle auf andere Weise. Auch persönliche Beziehungen zu der obersten Führungsebene oder zu Gesellschaftern oder Aktionären können Kontrolle auf andere Weise begründen, wenn diese derart gestaltet sind, dass diese Person…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… EAS 3272). Auch die Grundsätze des AOA light sind daher anzuwenden. Rz 398: Bei einer vorhandenen (Mit-)Veranlassung der Beziehungen zur Personengesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis ist auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts § 23 Z 2 EStG 1988 anwendbar und es stellen die empfangenen Entgelte Sonderbetriebseinnahmen…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

22. Gebührenschuldner (§ 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz…