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GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen. Rz 59: Für bestimmte Schriften, wie Fahrerqualifizierungsnachweise (TP 22), Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) (TP 21)…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeugsteuer Null beträgt, ist eine Jahressteuererklärung abzugeben, weil die Abgabenerklärung für steuerpflichtige Kraftfahrzeuge einzureichen ist. Rz 1564: Eine elektronische Übermittlung der Kraftfahrzeugsteuererklärung über FinanzOnline ist nicht möglich, lediglich die Buchung der Selbstbemessungsabgabe über "Weitere Services/Buchung von Selbstbemessungsabgaben". C.6.3.1. Erklärungspflicht bei widerrechtlicher…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957 Rz 1171: Abweichend von den Vorgaben des Bewertungsgesetzes 1955 bestimmt § 26 GebG eigene Regelungen in Bezug auf die Bewertung bedingter und betagter Leistungen und Lasten und die Bewertung wiederkehrender Leistungen. Rz 1172: Rechtsgeschäftlich…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2,10 Euro für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung fließt daher der Gemeinde selbst zu. Rz 1786: Unter dem Begriff "Einhebung" ist die Entgegennahme der "ohne weiteres" entrichteten Abgaben zu verstehen. Davon zu unterscheiden ist die Einbringung, somit die Vollstreckung der Abgaben. 31.1.2.2…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Sie ist daher nur festzusetzen, wenn die Anmeldung nicht eingereicht worden ist, oder, wenn sie sich als unvollständig oder unrichtig erweist. Die Festsetzung ist auch zusammengefasst für mehrere Monate in einem einzigen Bescheid zulässig. Rz 1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kalendervierteljahr. Gemäß § 6 Abs. 4 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Abgabenerklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Eine Festsetzung gemäß § 201 BAO kann daher erst nach dem 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1955). 3.10. Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Rz 142: Die Berechnung und Festsetzung des Jahresbetrages der Abgabe sowie die Einhebung und zwangsweise Einbringung obliegt jenem Finanzamt, das für die Zwecke der Grundsteuer den Messbetrag festzusetzen hat (§ 6 AbglufBG). Daher ist immer das Finanzamt…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu übersenden. Diese Übersendung gilt als Gebührenanzeige gemäß § 31 GebG (siehe Rz 1199 ff). 3.2.3.4. Bescheidmäßige Festsetzung Rz 87: Das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) hat die in einem Kalenderjahr in den Aufschreibungen abgerechneten Hundertsatzgebühren mit Bescheid festzusetzen.

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…GGG iVm § 10a Grundbuchsgebührenverordnung BGBl. II Nr. 511/2013). Daher ist immer das Finanzamt Österreich zuständig. 3.17. Glücksspielabgaben Rz 149: Im Bereich des Glücksspielgesetzes ist das Finanzamt Österreich für die Erhebung folgender Abgaben zuständig: den Finanzierungsbeitrag (§ 1 Abs. 4 GSpG, § 61 Abs. 2 Z…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 2: Die Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund genereller Normen allen auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. Rz 3: Bei den Gebühren nach dem…

PV-Erlass Rz 161–1633.2.4. Gebühren
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.4. Gebühren Rz 161: Ein zwischen einer EEG und dem Eigentümer einer Energieerzeugungsanlage abgeschlossener Vertrag über Bestand und Nutzung der Energieerzeugungsanlage unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht nach § 33 Tarifpost 5 GebG, sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde…