…Planzer, ebenso VwGH 29.04.2003, 2001/14/0226 - vgl. UStR 2000 Rz 639o). CO2-Werte Rz 4: NEFZ NEFZ (engl. NEDC) bedeutet "Neuer Europäischer Fahrzyklus" und dieser Fahrzyklus galt seit 1992 für alle in der Europäischen Union zugelassenen Neufahrzeuge. Die Grenzwerte für Schadstoffe, die…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, welche nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, wobei es diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise (Listenpreise) ankommt (vgl…
…Rs C-381/93, Kommission/Frankreich, Rz 17) der Anschaffungspreis als Obergrenze des gemeinen Wertes heranzuziehen. Beispiel: Die A-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland und einer Betriebsstätte in Österreich. Sie ist Teil eines Konzerns, zu dem auch die X…
…zukünftige, noch nicht absehbare (Geschäfts-)Entwicklungen im Kaufpreis zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Bewertung des immateriellen Werts im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls höchst unsicher ist (Z 6.183 OECD-VPL). Mit den einzelnen Zahlungsformen sind unterschiedliche Risiken für die an der Transaktion beteiligten Konzerngesellschaften verbunden. Daher…
…gefunden werden können, kann die Verrechnungspreisermittlung aggregiert erfolgen (Z 6.99 OECD-VPL). Es gelten die Grundsätze der Kapitel I-III OECD-VPL, wobei im Rahmen der Vergleichbarkeitsanalyse auf die besonderen Vergleichbarkeitsfaktoren von immateriellen Werten einzugehen ist, zB die Exklusivität, die Verfügbarkeit, Reichweite und Dauer…
…wenn der Wert des Luxusrades nicht durch unbestimmbare Komponenten (zB Verwertung einer Betriebserfindung oder eines anderen immateriellen Werts, wie zB einer wertbeeinflussenden Konstruktionsidee oder einer wertsteigernden besonderen Bewerbung) beeinflusst wird. Rz 28: Bei der Vergleichbarkeitsprüfung werden neben der bloßen Vergleichbarkeit der Produkte auch die übrigen…
1.3.4.4. Hard-to-value intangibles Rz 154: Die OECD stellt es den Staaten frei, die Regelungen für schwer zu bewertende immaterielle Werte ("hard-to-value intangibles", im Folgenden: HTVI) einzuführen (Z 6.188 OECD-VPL). Österreich folgt der Empfehlung der OECD und…
…das operative Management ausgeübt wird. Üben beide Unternehmensteile Kontrollfunktionen aus, wird ein fiktives wirtschaftliches Miteigentum an dem immateriellen Wert begründet. Beispiel: Ein österreichisches Kunststoffunternehmen unterhält eine Betriebsstätte in der Slowakei, in der wesentliche Teile der Forschung und der Produktion erfolgen. Beide Unternehmensteile nehmen das operative…
… dt.: Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung, Schutz und Verwertung immaterieller Werte) Funktionen ausüben, Vermögenswerte nutzen und Risiken managen; iv.Überprüfung der Übereinstimmung zwischen vertraglichen Bestimmungen und tatsächlichem Verhalten der an der Transaktion beteiligten Unternehmen, insbesondere in Hinblick auf die Kontrolle der spezifischen Risiken und die finanzielle Ausstattung…