…innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA haben zwar nur den Rang einfacher Bundesgesetze, gehen aber als lex specialis den entgegenstehenden Bestimmungen des originär innerstaatlichen Rechts vor (vgl. VwGH 28.6.1963, 2312/61; 17.12.1975…
…Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im…
…und stehen zukünftigen Änderungen der OECD-VPL nicht entgegen. Rz 20: Rechtliche Beachtlichkeit entfalten die steuerlichen OECD-Empfehlungen aber auch auf der Ebene des originär innerstaatlichen Rechts; und zwar insoweit, als sie Auslegungslücken füllen. Denn originär innerstaatliches Recht wird im Zweifel so zu verstehen sein…
…Deutschland erfasst (zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne des Artikel 7 OECD-MA siehe Rz 571). Für Einkünfte nicht originär gewerblich tätiger, sondern lediglich nach dem deutschen Steuerrecht gewerblich geprägter Personengesellschaften gelten auf Abkommensebene die gleichen Grundsätze wie für vermögensverwaltende Personengesellschaften…
…Regel wird die Kostenbasis für den Gewinnaufschlag nur jene Kosten umfassen, die in den originären Wertschöpfungsprozess des Leistungserbringers eingehen und bei denen es sich nicht bloß um Kosten für an den Leistungsempfänger vermittelte Leistungen handelt. Maßgeblich für die Qualifikation ist der wirtschaftliche Gehalt der Leistungsbeziehung…
…146); es ist unerheblich, ob sie bilanzmäßig ausgewiesenen Positionen zuzuordnen sind. Auch ein nicht bilanzmäßig ausgewiesener originärer Firmenwert ist risikobehaftet, weil er das Risiko eines Wertverlustes in sich birgt. 2.2.2.4. Zuordnung von Dotationskapital Rz 300: Sobald im Rahmen der Funktionsanalyse feststeht, welche…
…Der Umstand, dass - anders als bei "originären" Miteigentumsgemeinschaften - im Rahmen der steuerlichen Zurechnung eine geringfügige Veränderung des Einkünfteflusses vorgenommen wird (Periodenverschiebung, "Maßgeblichkeit" der Fondsbuchhaltung) und dass bei Veräußerung des Anteilscheines - wie bei Veräußerung von Aktien - der im Anteilschein (und nicht der im zugrundeliegenden veranlagten Vermögen…
…kann Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat der Investoren gehalten sein, die Doppelbesteuerung zu beseitigen (siehe dazu Rz 557 f). Rz 517: Zum Vorliegen von Unternehmensgewinnen gemäß Artikel 7 OECD-MA bei originär betrieblichen bzw. vermögensverwaltenden Tätigkeiten und zur Entstehung einer Betriebsstätte siehe Rz 571…
…die aus einer ihrer Art nach "unternehmerischen" Tätigkeit stammen. Nur eine originär betriebliche Tätigkeit kann daher zum Entstehen einer Betriebsstätte führen; eine originär vermögensverwaltende Tätigkeit erfüllt hingegen nicht das Erfordernis der "Ausübung eines Betriebes". Eine bloße Formalgewerblichkeit (sei es kraft Rechtsform oder kraft "Einheitsbetrachtung") wirkt…
…| | 495 | Ausgleichszahlung | 55 | 143 | - | | 198 | KVV-Erstattung und Fremdleistungsentgelt | - | - | 135 | 63 | 198 Rz 167: Die KVV-Beiträge (inklusive allfälliger Ausgleichszahlungen) der einzelnen KVV-Teilnehmer führen zu originären Aufwendungen der KVV-Teilnehmer…