…effektiven Cash-Pools. Da Entsprechend anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze wird ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer (Rz 16) grundsätzlich das für die Gesellschaft durchgehend Liquiditätsüberschüsse generiert, legt sie über Jahre hinweg alle ihre liquiden Mittel inAbsicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit notwendige Ausmaß an Barmitteln und kurzfristigen Finanzierungsmitteln halten…
…Ohne Investitionsschutzklausel würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nicht langfristige und erhebliche Investitionen tätigen und als Gegenleistung lediglich eine geringe Vergütung als Dienstleister auf Kostenbasis mit einem moderaten Gewinnaufschlag akzeptieren (in diesem Sinne auch Z 9.87 ff OECD-VPL). Im vorliegenden Fall sind die…
…DBA-Niederlande auszulegen, sodass die fremdüblich gebotenen Zinsen in Österreich als Einnahme erfasst werden. Rz 16: Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist ergänzend die Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers heranzuziehen. Diese ist an einem durchschnittlichen (idealtypischen) Geschäftsführer orientiert, der bemüht…
…den Vordergrund, so wird sich die Kostenaufschlagsmethode (oder eine kostenbezogene TNMM) als die zielgenauere Methode erweisen (EAS 2128). Rz 84: Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer (Rz 16) einer (inländischen) Vertriebsgesellschaft wird - nach Ablauf einer Anlaufphase - einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten (BFH 17.2.1993, I R…
…die Wesentlichkeit nicht immer nur nach quantitativen Kriterien bewerten. Daher bedarf es einer Wertungsentscheidung in jedem Einzelfall, wobei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden und darauf zu achten ist, dass für einzelne Geschäftseinheiten ausreichend belegt wird, dass die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz…
…zB ein Geschäftsführer) bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen eine Vertreterbetriebsstätte begründen (EAS 1666, EAS 2111). Rz 275: Unabhängige Vertreter (vgl. Rz 274) begründen nach Art. 5 Abs. 6 OECD-MA nur ausnahmsweise eine Vertreterbetriebsstätte, nämlich nur dann, wenn sie außerhalb des Rahmens ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit für…