C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…
…Kofferraum) gehen nicht erheblich über den eines Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung hinaus. Rz 573: Solche Kraftfahrzeuge sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Waren- als zur Personenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8704 (Lkw) einzureihen, wenn sie beispielsweise folgende Merkmale aufweisen: ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
…der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigungsbescheid). Die auf der Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung nicht aufgedruckten Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I können im Internet unter https://zulassung.oesd.at/fahrzeugdaten-online-abfrage nach Eingabe von Kennzeichen und Kartennummer eingesehen werden. Dieses Dokument enthält die für die Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer…
…Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). Rz 522: ZumSeit dem 1. Juli 2021 umfasst der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe kommendes NoVAG 1991 auch Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht…
…ist, wird er in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Steuer ist vom Lkw zu entrichten. 3. Ein Pkw (Klasse M1, Leistung 120 kW, Erstzulassung 14.8.2020) und ein Lkw (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 12 Tonnen) sind während des ganzen Jahres 2020 unter einem Wechselkennzeichen zugelassen…
…diesem Kalendermonat nicht in Anspruch genommen werden, weil das Sattelzugfahrzeug samt Sattelanhänger für diesen Kalendermonat gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992 (Vor- und Nachlaufverkehr) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auf denselben Steuerschuldner ist in diesem Kalendermonat ein Sattelzugfahrzeug B (höchstes zulässiges Gesamtgewicht nach…
…Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist die Höhe der Steuer gleichfalls von dem Umstand abhängig, wie viele Tage der betreffende Monat hat. 4)Zulassung eines Sattelzugfahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 9 Tonnen) am 6. Mai 2020, Abmeldung 30…
…Der Anhänger ist nicht als überzähliger Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Rz 1360: Vorgangsweise bei der Feststellung der überzähligen Anhänger jeweils am 1. eines Kalendermonats, für die keine Steuer zu erheben ist: 1.Feststellung der Anzahl der steuerpflichtigen Sattelzugfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von…
…vorangeht. Die erforderliche Hinterlegungsdauer beträgt bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mindestens 10 Tage, bei anderen Kraftfahrzeugen mindestens 45 Tage. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die Frist einbezogen. Beispiel: Für ein…