27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
…Unter die Befreiung fällt nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung der eigentlichen Wohnräume, sondern auch der mitvermieteten Nebenräume wie Keller- und Dachbodenräume. Auch ein gemeinsam (das heißt im selben Vertrag) mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten ist, wenn nicht eine andere Nutzung…
…Weitergaberechtes keine Auswirkung auf die ursprünglich vereinbarte Bestandvertragsdauer hat. Die Vereinbarung eines Weitergaberechtes führt nicht zu einer unbestimmten Vertragsdauer. Rz 1343: Für die Beurteilung, ob ein Präsentations- oder Weitergaberecht vorliegt, ist der Inhalt des Rechtes, und nicht seine Bezeichnung, maßgeblich. Rz 1344: Folgende Kriterien können…
…MuSchG). Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musterrechten fällt ebenfalls unter die Gebührenbefreiung. Rz 1368: Von der Befreiung sind auch Softwareverträge umfasst. 27.3.4.3.Geringwertige Bestandverträge Rz 1369: Bestandverträge, bei denen der für die Gebührenbemessung maßgebliche Wert 150 Euro nicht übersteigt, sind gebührenbefreit. Es…
…des Bestandgebers, während der Bestandnehmer auf jegliche Kündigungsrechte verzichtet: Verzug der Zahlung des Mietzinses (§ 30 Abs. 2 Z 1 MRG) Regelmäßige Verwendung der vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung (§ 30 Abs. 2 Z 7 MRG) Außerordentliche Kündigungsgründe, die…
…Grund gesetzlicher Vorschriften ergibt, dass ein aliquoter Rückforderungsanspruch (nicht "abgewohnter" Teil) des Bestandnehmers hinsichtlich der von ihm erbrachten Leistung für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem Ablauf des Aufteilungszeitraumes besteht. Rz 1293: Eine einmalige Leistung liegt auch dann vor, wenn bei vorzeitiger Beendigung…