27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…sodass zu überprüfen ist, ob das Verhalten der Parteien den Vertragsbedingungen entspricht oder ob es darauf hinweist, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder nur vorgetäuscht wurden. In diesen Fällen ist eine weitere Analyse erforderlich, um - im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise - die wahren Gegebenheiten des Geschäftes…
…Versorgungsengpass. Keine außergewöhnlichen Umstände liegen vor, wenn - ohne Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere Frist rechtfertigen - ein Rückstand an Abgabenerklärungen aus früheren Veranlagungszeiträumen aufgebaut wurde, weil die Abgabetermine nicht eingehalten worden sind. 4. Anmeldung zur Quotenregelung Gemäß § 2 Abs. 1 QuRV hat der Vertreter, um…
…den Informationsaustausch nach dieser Vereinbarung vorübergehend aussetzen, indem sie der anderen zuständigen Behörde schriftlich ihre Feststellung mitteilt, dass die andere zuständige Behörde diese Vereinbarung in erheblichem Umfang nicht einhält oder nicht eingehalten hat. Bevor sie eine solche Feststellung trifft, konsultiert die erstgenannte zuständige Behörde die…