10.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG) Rz 72: Ein "ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in…
4.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.3.1. Verrechnungspreisforderungen Rz 507: Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und § 5 EStG 1988 ist der steuerpflichtige Gewinn nach den Regeln der doppelten Buchhaltung durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach…
10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…
…Innenfinanzierungs-Subkonto | -11.000 | +5.000 | | | -6.000 Im Jahr X4 soll der gesamte Bilanzgewinn des Jahres X3 iHv 1.000 ausgeschüttet werden. Da die Innenfinanzierung der A-GmbH negativ ist, besteht kein Wahlrecht die Ausschüttung aus Gewinnausschüttung zu behandeln…
…die den Stand der disponiblen Einlagen der Tochter erhöht. Eine spätere Gewinnabfuhr der Tochter an die Mutter ist in Höhe des durch Jahresfehlbeträge entstandenen negativen Standes der Innenfinanzierung daher insoweit nicht als offene Ausschüttung, sondern als Rückzahlung der disponiblen Einlagen zu behandeln. Die Evidenzkontenstände werden…