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KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Kraftfahrzeuges im Inland tatsächlich aufgegeben worden ist. Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug ins Ausland verkauft worden ist. Ein Verbringen ist dann anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug zur eigenen Verfügung im Ausland weiterhin zur Verfügung steht, der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges jedoch jedenfalls…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler Rz 247: Die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 kann im Falle des Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler ausschließlich bei diesem Fahrzeughändler in Anspruch genommen werden. Eine spätere Vergütung einer zunächst…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…entsteht, stellt beim Import durch eine sonstige Person die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 einen steuerbaren Vorgang dar. Verkauft und liefert ein Fahrzeughändler im Inland ein Gebrauchtfahrzeug, welches im übrigen Unionsgebiet unter Anwendung der Differenzbesteuerung erworben wurde, ist…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…N2 oder N3 im Auftrag von Nutzfahrzeugherstellern oder Nutzfahrzeughändlern, Fahrten zur Überführung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des Kraftfahrzeuges vom Verkäufer, Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Kraftfahrzeuges, das Überlassen des Kraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vermietung, Veräußerung oder Überlassung durch den Diplomaten zu keiner Nacherhebung der Normverbrauchsabgabe mehr bei diesem (§ 5 IStVG). Rz 369: Verkauft der Diplomat sein begünstigtes Kraftfahrzeug nach Ablauf der Sperrfrist an einen Nichtdiplomaten, bewirkt dieser mit der Zulassung des Kraftfahrzeuges den Normverbrauchsabgabe-Tatbestand nach § 1 Z…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…hat. B.5.4.4. Eigenverbrauch Rz 831: In Fällen der Zulassung eines Neufahrzeuges als Anlagevermögen eines Fahrzeughändlers bestimmt sich der gemeine Wert am inländischen Händler(verkaufs-)preis (ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente) unter Berücksichtigung eines handelsüblichen Nachlasses. B.5.4.5. Kraftfahrzeuge aus Eigenmontage Rz…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…bzw. bei Privaten ist ein Antrag auf Sperrsetzung mittels des amtlichen Formulars (NOVA 4) einzubringen (VwGH 24.01.2017, Ro 2016/16/0001). Beispiel: Ein Taxiunternehmer verkauft ein Kraftfahrzeug (Lieferung in die Schweiz), für welches ursprünglich die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in Anspruch genommen wurde…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Wertbestimmungsmerkmale, insbesondere ob im Bewertungsergebnis eine Umsatzsteuer- bzw. Normverbrauchsabgabekomponente enthalten ist und wie diese berechnet wurde; den Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis. Sofern diese Kriterien erfüllt werden, können daher bspw. die Notierungen auf Fahrzeugbewertungslisten wie Eurotax oder Autopreisspiegel herangezogen werden.

KfzBStR 2021 Rz 925–929B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991) Rz 925: Bei Krafträdern sowie bei leichten und schweren vierrädrigen Kraftfahrzeugen, mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern (Klasse L3e bis, L4e, L5e sowie L7e), vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 ist daher auch bereits im Zeitpunkt der Lieferung des entsprechenden Kraftfahrzeuges vom Lieferanten zu berücksichtigen. Rz 667: Wird ein Kraftfahrzeug mit einer Tageszulassung verkauft, tritt nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 im Zuge der…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nachweis davon versichert, dass der Käufer das Kraftfahrzeug zur gewerblichen Weiterveräußerung verwendet, gilt Folgendes: Der Fahrzeughändler (Verkäufer) ist auch dann nicht nachträglich zur Normverbrauchsabgabe heranzuziehen, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung im Hinblick auf die Verhältnisse beim Käufer des Kraftfahrzeuges nicht vorgelegen haben. Der Käufer…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Lieferung durch den Hinweis am übermittelten Formular NOVA 4 zu erfolgen. Das zuständige Finanzamt setzt in diesen Fällen die Sperre in der Genehmigungsdatenbank. Beispiel: Ein Taxiunternehmer verkauft sein Taxi an einen Menschen mit Behinderung. Durch die Lieferung des befreiten Kraftfahrzeuges wird der Tatbestand des …

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bis zum 23. März 2022 auf den Fahrzeughändler zugelassen. Am 23. März 2022 verkauft der Fahrzeughändler das Kraftfahrzeug an einen Kunden. Weder die ursprüngliche Zulassung des Kraftfahrzeuges am 20. Oktober 2020, noch die Lieferung des Kraftfahrzeuges an den Kunden am 23. März 2022 lösen die…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…