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VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| Niederlande | Markenlizenzgebühr einer deutschen Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Betriebsstätte | - | EAS 1637 | 25.04.2000 | Liechtenstein | Verbundene Unternehmen, Rohgewinnaufteilung zwischen österreichischer Vertriebs-GmbH und liechtensteinischer Gesellschaft | - | EAS 1712 | 28.08.2000 | Russland | Personengesellschaft, außerbetriebliche Leistungsbeziehungen…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…DBA zu lösen und es wäre Österreich insoweit nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet (siehe Rz 380). Rz 396: Sondervergütungen der KG liegen auch dann vor, wenn der Gesellschafter einen Geschäftsführungsvertrag formell nicht mit der KG, sondern mit der Komplementär-GmbH abgeschlossen hat (VwGH 23.3.1999…

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vermögensverwaltend tätig ist. Steht daher an der Spitze einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG eine Gesellschaft, welche bloß vermögensverwaltend tätig ist, dann kann ihrer operativ tätigen inländischen Tochtergesellschaft nicht allein deshalb die Funktion der obersten Muttergesellschaft im Sinne von § 2 Z…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…MA das Besteuerungsrecht Österreich zu. Aus der Sicht des ausländischen Steuerrechts ist dieser Vorgang allerdings nicht als Veräußerung von in Österreich belegenem Betriebsvermögen, sondern als Veräußerung der Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft zu sehen, weil Staat X Personengesellschaften wie Körperschaften besteuert. Staat X subsumiert daher…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… die gesetzlichen Berufsvertretungen (Kammern), sowie ihre Fachgruppen und Fachverbände; die politischen Parteien iSd § 2 Z 1 PartG 2012 (nicht jedoch wahlwerbende Parteien oder Gruppen); die Gesellschaft vom Roten Kreuz; Universitäten nach § 6 Abs. 1 UG. 2.3.3.1.3. Interessensgemeinschaften Rz 41: Interessensgemeinschaften sind…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein. Die Sonderregeln der Fondsbesteuerung gehen jedenfalls dem Transparenzprinzip vor (zB Besteuerung von Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.2.1. Vermögensverwaltende…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…an mindestens einer der anderen Gesellschaften unmittelbar mehr als 50% beteiligt ist. Eine Eigentümerkette liegt dann vor, wenn ein oder mehrere Rechtsträger das Eigentum an mehr als 50% der Stimmrechte und mehr als 50% des Wertes des Rechtsträgers halten. Beispiel: Die Gesellschaft A besitzt 51%…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die an mehr als nur eine Gesellschaft erbracht werden (Z 7.56 ff OECD-VPL). Für jede Dienstleistungskategorie sind anschließend die Kosten im Pool anhand eines geeigneten Aufteilungsschlüssels auf die im Pool umfassten Unternehmen zu verteilen (Z 7.59 ff OECD-VPL). Auf die so…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…