…124 BAO). 2.2. Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht bedeutet, dass in den Aufzeichnungen die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben (bzw. Bareingänge und Barausgänge) laufend zu erfassen und einzeln festzuhalten und aufzuzeichnen sind, außer bei Vorliegen der durch die Barumsatzverordnung geschaffenen Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen. Sie ist in § 131 Abs…
B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991) B.9.1. Allgemeines Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die…