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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1630: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 22 GebG ist die Wechselsumme, das ist die Summe, auf die der Wechsel lautet. Rz 1631: Die Gebühr beträgt 1/8% (= 0,125%) der Wechselsumme. Rz 1632: Für im…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…