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KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ausländische Behindertenausweise Rz 218: Da jeder Behinderte, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, einen Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG und damit auch einen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 beantragen kann, können ausländische Behindertenausweise oder Parkausweise nicht als Nachweis der Behinderung herangezogen werden…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG (siehe Rz 207 ff) oder Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 (siehe Rz 213 ff). A.3.6.1.2.1. Behindertenpass gemäß §…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz 326: Der Befreiungsanspruch von…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Voraussetzungen geprüft und dokumentiert werden muss, ist dem Fahrzeughändler der Nachweis der Behinderung durch eine Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder der "Blindheit" im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG oder einen gültigen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 zu erbringen. Beim Fahrzeughändler müssen diese im…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist die Behinderung durch Vorlage der Nachweisdokumente (Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG oder Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960) im Original nachzuweisen, da die Erfüllung der Voraussetzungen dokumentiert werden muss. Die Fahrzeugsperre in der Genehmigungsdatenbank erfolgt…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und die Behinderung ausschließlich durch die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit" im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG oder durch einen gültigen Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 ("Parkausweis") nachgewiesen wird (siehe dazu näher Rz 206 ff). Rz 246: Die Möglichkeit der Befreiung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist es nicht möglich, eine Befreiung in Anspruch zu nehmen, da zu diesem Zeitpunkt kein steuerpflichtiger Tatbestand gesetzt wird und somit keine Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Rz 221: Neben der Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 ist…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vermerk "Eingeschränkte Privilegien und Immunitäten gemäß […]" Die langjährige Botschaftsmitarbeiterin (Verwaltungspersonal) ist ständig in Österreich ansässig; ihre blaue Legitimationskarte berechtigt sie daher nicht zur Steuerbefreiung. Der Wohnsitz ist nicht aus der Legitimationskarte ersichtlich. Ihre Legitimationskarte trägt einen Vermerk "Eingeschränkte Privilegien und Immunitäten gemäß […]" Rz…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 2 NoVAG 1991) oder der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991), ist die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Zulassung dem zuständigen…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abgabenerklärung Kr 21 zu. Wurde der Antrag auf Ausstellung eines Nachweisdokumentes bei Überreichung der Abgabenerklärung (Kr 21) bereits gestellt und wird dieser Antrag von der zuständigen Behörde abgewiesen, kann diese Entscheidung mit Rechtsmittel bekämpft werden. Diese Beschwerde hat gemäß § 13 iVm § 22 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufschiebende Wirkung…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…eines Kraftfahrzeuges siehe Rz 1400. D.2.1.1. Nachträglicher Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen Rz 1632: Bei nachträglichem Wegfall einer Befreiungsvoraussetzung beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag, an dem die Befreiungsvoraussetzung wegfällt. Gemäß § 4 Abs. 4 VersStG 1953 hat der Versicherungsnehmer den Versicherer über den Wegfall…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Allgemeines Rz 280: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, sind gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281: Die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht grundsätzlich nur für ein…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen die Möglichkeit zu geben, das Kraftfahrzeug zu lenken. Nicht steuerbar waren Invalidenkraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 18 KFG 1967 mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr…

GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Überstellungsfahrtscheine, die nicht von der Behörde, sondern von privaten Zulassungsstellen ausgestellt werden, gebührenpflichtig. Dafür kommen gemäß § 40a KFG 1967 in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer in Betracht. Durch einen Bescheid des Landeshauptmanns werden sie ermächtigt, eine Zulassungsstelle einzurichten und zu betreiben. Der…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vermerken. Die Bescheinigung ist der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzulegen (siehe Rz 1301 bis 1307). B.10.2. Inhalt der Bescheinigung Rz 1151: Die Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 hat Folgendes zu enthalten: Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 An (Name und Anschrift des Abnehmers) Die Firma ...........................…