…darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder nach…
…Feld A4 (Code "62", "64" oder "74") (siehe Rz 114 f). Die Ausstattung des Kraftfahrzeuges mit einem "mobilen Blaulicht" (siehe Rz 117). Das Führen von Aufzeichnungen über die Verwendung des Kraftfahrzeuges (z.B. Fahrtenbuch). Ergibt eine Gesamtschau der vorgelegten Hinweise, dass eine begünstigte Verwendung vorliegt…
…Einzelstück kann daher definitionsgemäß kein Vorführkraftfahrzeug sein. Kraftfahrzeuge, die von Betriebsinhabern oder von deren Angestellten überwiegend privat oder für sonstige betriebliche Zwecke verwendet und nur gelegentlich für Vorführzwecke eingesetzt werden, sind keine Vorführkraftfahrzeuge. Weiters können so genannte Pool-, Direktions- und Testfahrzeuge keine Vorführkraftfahrzeuge sein (VwGH…
…da beim Leasinggeschäft keine kurzfristige Vermietung vorliegt. Für die Beurteilung der begünstigten Nutzung zur kurzfristigen Vermietung kann unter anderem Folgendes als Indiz gewertet werden: eine Prognoserechnung über die zukünftige Geschäftstätigkeit Anmietungsmöglichkeiten Werbemaßnahmen Fahrtenbuch Versicherungen für das betreffende Kraftfahrzeug etc. Wird ein Kraftfahrzeug nach dem Erwerb…