D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…
…Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2015
…neue Steuer (Special Corporation Tax for Defense) eingeführt, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Bei der Special Corporation Tax for Defense handelt es sich gemäß Artikel 2 Abs. 4 DBA Japan, BGBl. III Nr. 167/2018, um eine im Wesen der japanischen Körperschaftsteuer ähnliche Steuer…