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VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ausgehen, die das Unternehmen in seinen vergleichbaren Geschäftsbeziehungen zu Fremden anwendet (innerer Vergleich). Rz 35: Im Falle einer branchenüblichen Einheitlichkeit von Gewinnaufschlägen auf verschiedenen Produkten können auch die Gewinnaufschläge anderer Produktarten genutzt werden (äußerer Vergleich). Beispiel: Die Gesellschaft A vertreibt Toaster über eine verbundene Vertriebstochtergesellschaft…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…gewährleisten die unterschiedlich gelagerten Interessen der Parteien, dass sie üblicherweise gegenseitig auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen achten, und es werden Vertragsbedingungen in der Folge nur dann außer Acht gelassen oder abgeändert, wenn dies im Interesse beider Parteien liegt. Eine solche unterschiedliche Interessenlage kann bei verbundenen…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ist in einem zu Beginn des Jahres 1 um 2,000.000 € errichteten Unternehmensgebäude untergebracht, das nach griechischem Recht mit 12% und nach österreichischem Recht mit 3% steuerlich abzuschreiben ist. Die im Jahr 5 in Griechenland mit 240.000 € abgesetzte AfA ist - entsprechend…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Wirken sich unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften maßgeblich auf die verwendeten Daten aus, sind Anpassungsrechnungen bei dem geprüften Unternehmen (tested party) vorzunehmen (zB bei unterschiedlicher Berücksichtigung von Rabatten und Preisnachlässen in den Umsatzerlösen; siehe Z 2.97 OECD-VPL). Aus Gründen der Verlässlichkeit sind Vergleichsunternehmen mit vergleichbaren Rechnungslegungsvorschriften…

VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dasselbe Unternehmen mit fremden Dritten vereinbart hat. Hierbei kommen auch Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen und fremden Dritten (erweiterter innerer Fremdvergleich) als Quelle für Vergleichspreise in Frage. Rz 26: Ist ein innerer Preisvergleich nicht ausreichend verlässlich möglich, wird auch der sogenannte "äußere Preisvergleich" maßgebend sein, dh…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…den Vordergrund, so wird sich die Kostenaufschlagsmethode (oder eine kostenbezogene TNMM) als die zielgenauere Methode erweisen (EAS 2128). Rz 84: Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer (Rz 16) einer (inländischen) Vertriebsgesellschaft wird - nach Ablauf einer Anlaufphase - einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten (BFH 17.2.1993, I R…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("transactional net margin method", TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation des Nettogewinns (Rz 39) zu einer angemessenen Vergleichsgröße (zB Umsatz, Kosten…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… Werden dem funktionsreduzierten Unternehmen die tatsächlich verbliebenen Funktionen/Risiken (inklusive jener, welche nicht übertragen wurden und als "profit drivers" angesehen werden können) - dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend - vergütet? Übt die übernehmende Gesellschaft nach der Umstrukturierung ihre Geschäfte zur Gänze oder teilweise - eventuell unter maßgeblicher Einbindung der funktionsreduzierten…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…