…Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (inländisches Kreditinstitut) führt auch bei einer…
…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…
…bis zum Verkauf aufgelaufenen Erträge. 3.1.1.3.7.2. Besteuerung der Ausschüttung Rz 187: Bei der Ausschüttung ist von der die Ausschüttung auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (inländisches Kreditinstitut) im Zeitpunkt ihres Zuflusses gemäß § 95 Abs…
…Ein KESt-Abzug erfolgt nicht, die Einkünfte sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Die als ausgeschüttet geltenden AIF-Einkünfte führen auch bei einer inländischen depotführenden Stelle nicht zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf Ebene des Anteilinhabers. Bei der Veräußerung des Fonds werden diese daher nicht automatisch…
…Um für die auszahlenden Stellen (inländischen Kreditinstitute) den Abzug der Kapitalertragsteuer auf die vom Fondsgeschäftsjahresbeginn bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen zu ermöglichen, meldeten die steuerlichen Vertreter von inländischen Investmentfonds und ausländischen Meldefonds die Kapitalertragsteuer auf die thesaurierten Nettozinserträge auf täglicher Basis an die Meldestelle gemäß…
…1060: Die Inländereigenschaft muss bei allen Parteien gegeben sein. Sie ist dann erfüllt, wenn die Parteien im Inland einen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt), ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben oder eine inländische Betriebsstätte unterhalten. Unter Inland ist das Bundesgebiet (vgl. Art. 3 B-VG) zu verstehen. …
…im Vorjahr X0 gegebenen Zuschuss. 3 Die gesetzliche Gewinnrücklage ist am indisponible Innenfinanzierung-Subkonto zu erfassen. 4 Die im Bilanzgewinn enthaltene Innenfinanzierung ist am disponible Innenfinanzierung-Subkonto auszuweisen. 5 Die freien Gewinnrücklagen stellen disponible Innenfinanzierung dar. Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X2 ereignet: 1…
…sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) sind nur dann Sachen iSd Gesetzesbestimmung, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch, Patentregister) eingetragen sind. Darunter fallen insbesondere Rechtsgeschäfte, die ein Recht an einer bestimmten körperlichen Sache begründen (zB Hypothek, Dienstbarkeit)…
…oder der Erfüllungsort liegt im Inland. Diese inhaltlichen Erfordernisse müssen bereits im Zeitpunkt der Beurkundung des Rechtsgeschäftes gegeben sein. Beispiel: Zwei Ausländer (oder etwa auch ein Ausländer und ein Inländer) schließen im Ausland einen Mietvertrag betreffend eine inländische Wohnung ab. Die Urkunde oder eine beglaubigte…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…des § 48 BAO als Ausgabe geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen…
3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…