1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…
1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
… 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu bewerten. Näheres zur Durchschnittspreisermittlung siehe EStR 2000 Rz 6145 ff; zur Abgrenzung von Altvermögen und Neuvermögen siehe EStR 2000 Rz 6103e. Rz 234: Werden die Investmentfondsanteile auf einem Depot bei einem inländischen Kreditinstitut…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
…Z 7.61 OECD-VPL). Rz 96: Folgende Tätigkeiten kommen für den LVAIGS-Ansatz beispielsweise in Frage (Z 7.49 OECD-VPL): Rechnungswesen und Revision, Debitoren- und Kreditorenmanagement, Aufgaben des Personalwesens, Überwachung und Erhebung von Daten in Bezug auf für das Unternehmen geltende Standards (Gesundheit…
3.1.4. Vorteilsausgleich Rz 422: Den OECD-VPL (Glossar "Vorteilsausgleichsvereinbarung") folgend spricht man von einer Vorteilsausgleichsvereinbarung, wenn ein Vorteil, den ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns verschafft, in bestimmtem Umfang durch andere Vorteile ausgeglichen werden soll, die das erstere Unternehmen…