2026-0.032.228Kundmachung der gewichteten Durchschnittspreise für Zigaretten, Feinschnitt (Zigarettentabake) und Tabak zum Erhitzen sowie der Mindesttabaksteuer für Zigaretten gemäß § 4 Tabaksteuergesetz 2022 mit Wirkung ab 1. Februar 2026 (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 20. Jänner 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.032.22814.01.2026 …Nr. 704/1994, in der geltenden Fassung werden die gewichteten Durchschnittspreise für Zigaretten mit 0,3126 Euro je Stück, für Feinschnitt (Zigarettentabake) mit 0,2672 Euro je Gramm und für Tabak zum Erhitzen mit 1,1288 Euro je Gramm mit Wirkung ab 1. Februar 2026…