…457 ff) auf das Konto des Finanzamtes Österreichs (siehe Rz 457 ff) zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen; dieser Beleg ist der Eingabe anzuschließen. Die Einlaufstelle der Behörde oder des Gerichtes…
…ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn, dem meldenden Finanzinstitut ist bekannt oder müsste bekannt sein…
…verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto, das durch ein Sparbuch verbrieft ist, wird im Allgemeinen als Einlagenkonto zu werten sein (vgl. Sec…
…sind (§ 86 GMSG). Wird ein Neukonto sowohl von einer natürlichen Person als auch von einem Rechtsträger gehalten, ist das Konto jeweils als Neukonto einer natürlichen Person und als Neukonto eines Rechtsträgers zu behandeln. 10.11. Konten von geringem und hohem Wert (§ 84 und § 85 GMSG…