B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991) B.1.3.3.1. Allgemeines Rz 439: Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war…
…die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind, kann - solange Art. 7 der von Österreich abgeschlossenen DBA nicht entsprechend revidiert wird - keine fiktive Lizenzgebühr verrechnet werden. Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der…
…Pool-Mitglieder. Einerseits besteht beim effektiven Pooling ein Ausfallsrisiko hinsichtlich der in den Pool eingelegten Mittel, andererseits haften (beim effektiven und beim fiktiven Pooling) in der Regel alle Cash-Pool-Mitglieder gegenüber der Bank. Im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse ist daher zu ermitteln, wer…
…bei dem Anleger vorzunehmen, dem der Fondsanteil im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 19 EStG 1988) einer Ausschüttung bzw. im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich zuzurechnen ist. Maßgeblich für die Zurechnung bzw. die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge bei einem Anleger ist, dass er im…
…Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen daher nur vereinzelt zu Erträgen oder Aufwendungen der einzelnen Unternehmensteile (Rz 281). Es sind alle in den OECD-VPL vorgesehenen Methoden…
…der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so können ihr keine fiktiven Zinsen angelastet werden (BFH 27.7.1965, I 110/63 S, BStBl III 1966, 24). Beispiel: Die US…
…für die Ausführung der Bau- oder Montageleistung unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Die Fiktion, beim Stammhaus handle es sich um den General- und bei der Betriebsstätte um einen fiktiven Subunternehmer, bietet einen brauchbaren Ansatz für den Fremdvergleich (so auch BFG 1.8.2017…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, welche nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, wobei es diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise (Listenpreise) ankommt (vgl…
…unabhängig davon, ob es sich um den tatsächlichen CO2-Ausstoß des konkreten Kraftfahrzeuges handelt oder es sich um einen fiktiven maximal erreichbaren Wert handelt. Wird der nach den obigen Ausführungen (siehe Rz 908) für die Normverbrauchsabgabe relevante und nach dem WLTP-Messzyklus ermittelte CO2-Ausstoß…
…der Differenzbesteuerung erworben wurde, ist die Lieferung der steuerpflichtige Vorgang. Es wird vom Bruttoverkaufspreis eine fiktive österreichische Umsatzsteuer von 20% herausgerechnet. Rz 1025: Wird vom Fahrzeughändler im Inland ein Gebrauchtfahrzeug differenzbesteuert erworben und anschließend weiterverkauft, stellt dies grundsätzlich keinen normverbrauchsabgaberechtlichen Tatbestand dar. Ein inländisches Gebrauchtfahrzeug…
…EStG 1988. Zu beachten ist, dass inländische Dividenden bereits bei Ausschüttung an den Investmentfonds der Kapitalertragsteuer unterliegen und die (fiktive) Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit ist. 3.1.1.3.5.2. Außerordentliche…
…Preis. Rz 232: Die gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal zu ermittelnden ausschüttungsgleichen Erträge sind beim Anteilinhaber im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses (der Zufluss wird jeweils mit 31.12. fingiert) in voller Höhe steuerpflichtig. Sie erhöhen daher auch in voller Höhe die…
…der Dividende Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 einzubehalten ist. Die spätere (fiktive) Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anteilinhaber ist gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. Für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge, die ab 1. Jänner 2015 zufließen…
…5 Abs. 5 OECD-MA als abhängige Verkaufsvertreter einzustufen sind; sie gelten abkommensrechtlich fiktiv als Betriebsstätte des vertretenen Unternehmens (Vertreterbetriebsstätte). Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Verkaufsvertreters" ist sonach enger als der innerstaatliche Begriff des "ständigen Vertreters" und findet daher in dem in § 98 EStG 1988…
…Ganzes und damit dem Stammhaus und jeder Vertriebsbetriebsstätte zu Gute kommt. Bei der Beurteilung, welcher Unternehmenseinheit dieser immaterielle Vermögenswert als fiktives wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen ist, wird nach den Grundsätzen des AOA light darauf abzustellen sein, welche Unternehmensteile die ihren Werbestrategien zugrundeliegenden Aufwendungen getragen und die…
…das Stammhaus, durch die Bau- oder Montagebetriebsstätte oder in gemeinsamem Zusammenwirken durch beide verursacht worden ist. Rz 371: Sollte der Verlust dem Stammhaus zuzurechnen sein und sollte daher der fiktive Subunternehmer (= Bau- oder Montagebetriebsstätte) seine Leistung in einer Art und Weise erbracht haben, dass…
…ausländischen Dividenden oder Substanzgewinnen bestehen, erfolgt der Kapitalertragsteuerabzug bei der Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der Erträge an den Anteilinhaber. Der Zufluss dieser Erträge an den Investmentfonds selbst ist gemäß § 94 Z 10 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. 3…
…Dividendenerträge, weil ein Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 zweiter Satz EStG 1988 bereits bei Ausschüttung an den Investmentfonds erfolgt ist. Bei Berechnung der Kapitalertragsteuer für die (fiktive) Ausschüttung von ausländischen Dividenden können gemäß § 2 iVm § 1 Abs. 2 Auslands-KESt VO 2012 (BGBl…
…deren Ausschüttung an den Immobilienfonds durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft als Schuldnerin. Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen…
…Rz 495 ff)? Rz 182: Hierbei ist auch zu untersuchen, ob die von der Reorganisation betroffenen Gesellschaften - als fiktiv unabhängige Unternehmen - eine Beteiligung an der Reorganisation hätten verweigern können, weil ihnen geschäftliche Alternativen realistischerweise offen gestanden wären (Z 9.27 OECD-VPL). Gegebenenfalls ist dies…