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2 Treffer683 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024
…nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die Anschrift des falschen Amtes verwendet wurde. Beispiel: Ein Anbringen, das beim Finanzamt Österreich eingebracht wird, ist von diesem fristwahrend entgegen zu nehmen, auch wenn es fälschlicherweise an das Finanzamt für Großbetriebe adressiert ist. Anbringen, für deren Behandlung entweder…
GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020
…eine Telefonnummer im Staat B mitgeteilt worden ist, nicht, dass dem meldenden Finanzinstitut bekannt sein hätte müssen, dass die ursprüngliche Selbstauskunft unzuverlässig oder falsch war. Somit stehen Informationen, welche Indizien gemäß § 12 Z 3 bis 5 GMSG entsprechen, auch dann nicht einer gültigen Selbstauskunft entgegen…