RIS AI
3 Treffer597 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Verluste gemäß § 14 Abs. 2 ImmoInvFG inklusive der Wertschwankungen direkt dem Immobilienfonds zuzurechnen (vgl. Rz 392). Ausschüttungen solcher Grundstücksgesellschaften an den Fonds sind daher erfolgsneutral. Eine Besteuerung solcher Einkünfte erfolgt auf der Ebene der Anteilinhaber, als ausschüttungsgleiche Erträge iSd § 40 ImmoInvFG (vgl. Rz 393 f…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…halten. Erträge und Aufwendungen sowie die Wertschwankungen der Immobilien sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechnen. In der Vermögensaufstellung des Rechenschaftsberichtes (§ 13 Abs. 2 ImmoInvFG) ist die Immobilie und nicht die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft auszuweisen. Ausschüttungen aus ausländischen Grundstücksgesellschaften an den Fonds sind demnach erfolgsneutral umzubuchen.

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…der Kasse, Einschalten des Taxameters) beginnen und in deren Rahmen üblicherweise ein geldwerter Leistungsaustausch zwischen dem Unternehmer/Abgabepflichtigen und dem Kunden stattfindet. Die Geschäftsvorfälle können in bestandswirksame und erfolgswirksame unterteilt werden. 2.4.1.1. Bestandswirksame Geschäftsvorfälle Der bestandswirksame Geschäftsvorfall ist erfolgsneutral. Das heißt, es…