3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…
…Rz 167). Durch die Vermutung des § 93 Abs. 5 EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im…
…Euro. Veräußerungsgewinn pro Stück: 0,9 Euro x 500 Stück = 4.500 Euro. Eintragung und Besteuerung erfolgt wie bei den Ausschüttungen. Beispiel zu den Übergangsvorschriften: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds XY-Invest-Direkt (A) am 15.4.2011 über ein ausländisches Kreditinstitut…
3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…
…1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
…Ertrag 3.2.4.2.1. Zeitliche Erfassung Rz 344: Die zeitliche Erfassung entspricht der Vorgangsweise bei Anteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen (siehe Rz 284 f). Beispiel: Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20…
…sein. In allen Fällen eines Ausgleiches übertragen die bisherigen KVV-Teilnehmer einen Teil ihrer jeweiligen Anteile an den aus der bisherigen Tätigkeit stammenden Ergebnissen. Rz 173: Scheiden KVV-Teilnehmer vorzeitig aus dem KVV aus und können sie aus den bisher erzielten Ergebnissen zusätzliche Vorteile ziehen…
…1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…
…§ 200 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011).Vor dem 1.1.2011 angeschaffte Anteile ("Altbestand") fallen noch unter die Rechtslage vor dem BBG 2011. Damals waren Veräußerungen nur innerhalb der Jahresfrist steuerlich beachtlich. Mit der Besteuerung der Veräußerung eines Fondsanteilscheins im außerbetrieblichen Bereich werden nunmehr…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…3 ImmoInvFG versteht man einen Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…der Regel durch eine Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug führt niemals zur Endbesteuerung. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…