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InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rz 167). Durch die Vermutung des § 93 Abs. 5 EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.2. Beitrag zum KVV Rz 164: Ein auf Grund eines KVV geleisteter Beitrag (KVV-Umlage, Poolumlage) kann steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als er den Fremdpreis für die aus dem KVV bezogenen Leistungen auf Dauer nicht überschreitet. Der Fremdvergleichsgrundsatz schließt es aber…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…§ 200 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011).Vor dem 1.1.2011 angeschaffte Anteile ("Altbestand") fallen noch unter die Rechtslage vor dem BBG 2011. Damals waren Veräußerungen nur innerhalb der Jahresfrist steuerlich beachtlich. Mit der Besteuerung der Veräußerung eines Fondsanteilscheins im außerbetrieblichen Bereich werden nunmehr…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sein. In allen Fällen eines Ausgleiches übertragen die bisherigen KVV-Teilnehmer einen Teil ihrer jeweiligen Anteile an den aus der bisherigen Tätigkeit stammenden Ergebnissen. Rz 173: Scheiden KVV-Teilnehmer vorzeitig aus dem KVV aus und können sie aus den bisher erzielten Ergebnissen zusätzliche Vorteile ziehen…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Regel durch eine Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug führt niemals zur Endbesteuerung. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ertrag 3.2.4.2.1. Zeitliche Erfassung Rz 344: Die zeitliche Erfassung entspricht der Vorgangsweise bei Anteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen (siehe Rz 284 f). Beispiel: Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 177: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 ImmoInvFG versteht man einen Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.3. Anteile von Privatstiftungen 3.3.1. Allgemeines Rz 355: Als juristische Personen des privaten Rechts unterliegen Privatstiftungen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht des KStG 1988. Erfüllt die Privatstiftung die Offenlegungsverpflichtungen des § 13 Abs. 6 KStG 1988, erfolgt die Besteuerung gemäß den Sondervorschriften des § 13…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 295: Im Unterschied zum Privatvermögen sind die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen durch den KESt-Abzug der auszahlenden Stelle nicht endbesteuert. Wie im Privatvermögen von natürlichen Personen sind aber die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften iSd …