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InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 InvFG 2011 genannten Veranlagungsinstrumente (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an OGAW und vergleichbaren OGA, Sichteinlagen und Derivate) investieren. Rz 63: Pensionsinvestmentfonds iSd der §§ 168 bis 174 InvFG 2011 sind von der FMA zu bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen iSd § 67 Abs. 1 Z 4 iVm § 72 InvFG 2011; in derivative Finanzinstrumente, wobei diese ausschließlich Absicherungszwecken dienen dürfen; in bewegliches und unbewegliches Vermögen, das für die unmittelbare Ausübung seiner Tätigkeit unerlässlich ist, wenn es sich beim Feeder-OGAW um…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hohen Kursschwankungen unterliegen, begrenzte Risikostreuung aufweisen oder deren Bewertung erschwert ist. Es kann sich dabei beispielsweise um derivative Produkte ("Hedgefonds") oder auch um Unternehmensveranlagungen ("Venture Capital Fonds") handeln. Damit jedoch so ein Anteil an einem OGA erworben werden darf, muss auch dieser den Grundsatz der…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…57: Der Ausdruck "Investmentunternehmen" bedeutet einerseits einen Rechtsträger, der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen Kunden ausübt: a)Handel mit Geldmarktinstrumenten (zum Beispiel Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate), Devisen, Wechselkurs-, Zins- und Indexinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung…