…können als Betriebsstätte angesehen werden. Die im innerstaatlichen Recht entwickelte Abgrenzung zwischen der aktiven betrieblichen Tätigkeit und der bloßen Vermögensverwaltung (§ 32 BAO) ist daher zu beachten. Aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit werden keine Aktiveinkünfte, sondern Passiveinkünfte (Einkünfte aus bloßen Nutzungsüberlassungen) erzielt, wie insbesondere im Fall der…
…ankommen, wem die Kundenakquisition und die laufende Kundenbearbeitung (und der gesamte damit verbundene Aufwand) zuzuordnen war. Der bloße Umstand, dass die österreichischen Kunden einer österreichischen Vermögensverwaltungs-AG auch von der schweizerischen Betriebsstätte Dienstleistungen empfangen haben, wird für sich alleine betrachtet nicht dazu führen können, dass…
… 2 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 nur eine Beteiligung an einer EEG in Form einer Personengesellschaft. Rz 138: Mit der (bloßen) Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG in Form einer juristischen Person (Trennungsprinzip) wird hingegen kein Betrieb gewerblicher Art begründet…
…b VPDG nicht danach, ob eine solche andere Geschäftseinheit - welche also die Anteile besitzt - operativ oder nur vermögensverwaltend tätig ist. Steht daher an der Spitze einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG eine Gesellschaft, welche bloß vermögensverwaltend tätig ist, dann kann ihrer…
…Dies ist weder bei bloßem Grundbesitz einer Kapitalgesellschaft (BFH 30.8.1960, I B 148/59 U, BStBl III 1960, 468; ähnlich RFH 27.5.1941, RStBl 1941, 393 und VwGH 19.6.1968, 1561/67) noch bei anderen vermögensverwaltenden Tätigkeiten der Fall (New Yorker…
…verwalteten AIF gegenüber der FMA ausweisen (§ 1 Abs. 5 AIFMG). Diese bloß registrierten aber nicht zugelassenen AIF dürfen nicht an Privatanleger iSd § 48 AIFMG vertrieben werden. Rz 79: Für die Beurteilung, ob ein AIF iSd AIFMG vorliegt, ist grundsätzlich die tatsächliche Qualifikation durch die FMA…
…Für Einkünfte nicht originär gewerblich tätiger, sondern lediglich nach dem deutschen Steuerrecht gewerblich geprägter Personengesellschaften gelten auf Abkommensebene die gleichen Grundsätze wie für vermögensverwaltende Personengesellschaften. Auch die Abfärbetheorie gilt auf Abkommensebene nicht. Der bloße Umstand, dass die Gewinne einer Mutter- und/oder Großmuttergesellschaft durch die…
… 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung ausgenommen (§ 134a Abs. 2 BAO), außer diese betreffen Grenzgänger oder sonstige internationale Sachverhalte. Die Frist bis 31.3. des zweitfolgenden Kalenderjahres kann ausschließlich…
… eine originär vermögensverwaltende Tätigkeit erfüllt hingegen nicht das Erfordernis der "Ausübung eines Betriebes". Eine bloße Formalgewerblichkeit (sei es kraft Rechtsform oder kraft "Einheitsbetrachtung") wirkt nicht betriebsstättenbegründend. Bei einer bloß kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Kapitalgesellschaft, die vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält, führen die vermögensverwaltenden Auslandsbüros daher nicht…
2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…