2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…
…der Besteuerung der Veräußerung eines Fondsanteilscheins im außerbetrieblichen Bereich werden nunmehr auch auf Fondsebene nicht realisierte Wertsteigerungen/Wertverluste steuerlich erfasst. Rz 430: Die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds unterliegen bei einer Veräußerung nach dem 31.3.2012 dem besonderen Steuersatz gemäß …
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 440: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
…der kein AIF in Immobilien ist, und an einem Gebilde gemäß § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011) unterliegen bei einer Veräußerung nach dem 31.3.2012 dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dies gilt ebenfalls für nicht öffentlich begebene…
…besonderen Steuersatzes gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 auch im Betriebsvermögen Relevanz haben kann. Dies spielt nicht nur bei natürlichen Personen eine Rolle, sondern auch bei Körperschaften, weil die Frage des Betriebsausgabenabzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG 1988 an die Anwendbarkeit des besonderen…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
7.4.3. Immobilienfonds 7.4.3.1. Inländische Fonds 7.4.3.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es…
…bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…Abzugsverpflichteten zuständige Finanzamt zuständig ist, sondern das für den Abgabepflichtigen zuständige Finanzamt. Ebenso ist die besondere Vorauszahlung an das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Veräußerers zuständige Finanzamt abzuführen. Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
…der Transformation der Einkünfte in Einkünfte aus Kapitalvermögen, allerdings ist der besondere Steuersatz nicht anwendbar. Zu den Auswirkungen eines mangelnden öffentlichen Angebots auf den Aufwertungsgewinn siehe Rz 390. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines Immobilienfonds siehe unten, Rz 398. 4.1.1…
…Ende des Kalenderjahres, auf den die Pauschalbesteuerung abstellt, und damit im Ergebnis auch die Höhe des pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Ertrags. Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs…
4.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds 4.1.1.3.1. Allgemeines Rz 408: Nach § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten die ausschüttungsgleichen Erträge (siehe Rz 393) mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erfolgt keine Auszahlung…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…