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5 Treffer346 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Rz 125: Eine Garantie oder Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Zusage des Garantiegebers oder Bürgen, für eine Verbindlichkeit des Garantienehmers oder Hauptschuldners einzustehen (Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…der gemäß § 74 Abs. 1 Z 2 Bundeshaushaltsgesetz 2013 in Verbindung mit dem jeweils geltenden Bundesfinanzgesetz oder einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz festgesetzt ist, der außergerichtliche Ausgleich im wirtschaftlichen Interesse des Bundes und der aws liegt und die…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…keiner Gebühr. Erfolgt die Schuldübernahme durch Vertrag zwischen Übernehmer und Gläubiger, dann liegt eine nicht gebührenpflichtige privative Schuldübernahme jedoch nur dann vor, wenn die Befreiung des Urschuldners besonders vereinbart und beurkundet wird; anderenfalls liegt keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt vor. 27.4.1.7. Wechselbürgschaft…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG (siehe Rz 1150), die Abgrenzung zwischen schätzbaren und unschätzbaren Leistungen in § 23 GebG (siehe Rz 1151 ff) und die allgemeinen und besonderen Bewertungsvorschriften in § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) wird verwiesen. Rz 1426: Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind die Sondervorschriften des § 33 TP 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…