RIS AI
6 Treffer565 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Z 3 GebG gebührenbefreite Beilage dar, sondern ist im Rahmen eines amtlichen Gebrauchs zu vergebühren (siehe Rz 120 ff zum amtlichen Gebrauch). Rz 373: Wurde für die beigelegte Schrift bei einer früheren Verwendung als Beilage die Beilagengebühr vorschriftsmäßig entrichtet, so führt eine bei ihrer späteren…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtigen Eingabe gemäß § 14 TP 6 GebG bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 GebG beigelegt oder nachgereicht werden. Eine Beilage iSd § 14 TP 5 GebG stellen demnach sämtliche einer gebührenpflichtigen Eingabe beigefügten Schriftstücke, Unterlagen, Dokumente, Fotografien usw…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Anzahl der Beilagen ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Dies gilt sowohl für Beilagen, die in Papierform beigelegt werden, als auch für elektronische Beilagen. Rz 383: Insbesondere folgende Schriften stellen in einem Bauverfahren eigenständige Beilagen dar: Lageplan Bauplan (bestehend aus einem Grundriss, einem Aufriss…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Unterschrift des Einkünfteempfängers lediglich eine Kopie darstellt, ist es ebenso zulässig, wenn ein vollständig ausgefülltes und vom Einkünfteempfänger unterzeichnetes ZS-QU-Formular beigelegt wird oder auf das ursprüngliche Formular, das mit der ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung im Original versehen ist, neuerlich eine händische Unterschrift des Einkünfteempfängers angebracht…