…EAS 1941, EAS 1969), weil der dauerhaft zugewiesene Arbeitsplatz örtlich gebunden ist und die Verfügungsmacht darüber eine ausschließliche ist; andere können von der Nutzung dieses Arbeitsplatzes ausgeschlossen werden, somit besteht Verfügungsmacht über einen abgegrenzten Raumteil. Die Betriebsstätteneigenschaft kann hier nicht mit dem Argument verneint werden…
…auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Die Zurechnung der Anlage zum Betriebsvermögen der Stromerzeugung oder zum Betriebsvermögen der anderen betrieblichen Tätigkeit bzw. zum Privatvermögen hängt vom Ausmaß der Nutzung in den einzelnen Teilbereichen ab. Zur Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines…
…jedenfalls dem § 131 Abs. 1 Z 6 lit. b BAO. In Hinblick auf die datenträgergestützte bzw. elektronische Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sind daher folgende Grundsätze auch für die Nutzung von Registrierkassen oder Kassensystemen bzw. sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystemen von Bedeutung: 1.Die gemäß den §§ 124, 125 und…
…dient, zu verstehen. Wenn es sich um eine feste örtliche Anlage/Einrichtung handelt, muss sie dauerhaft an einem bestimmten Ort bestehen und die betriebliche Tätigkeit muss dort mit einer gewissen Regelmäßigkeit dauerhaft ausgeübt werden. Eine nur kurzfristige Nutzung einer Räumlichkeit, etwa der Räumlichkeit eines Kunden…
…Vertriebseinheiten etc.) bzw. welche geografischen Strukturen (zB weltweit, überregional nur Europa, ausschließlich lokale Einheiten) sind überhaupt betroffen? Wurde vor und nach dem Umstrukturierungsprozess eine Funktions- bzw. Risikoanalyse des abgebenden und des übernehmenden Unternehmens durchgeführt und wurden Feststellungen über Zu- bzw. Abgänge von wesentlichen Vermögenswerten getroffen…
…8 erster Satz KFG 1967 kommt gleichermaßen und unabhängig davon in Betracht, ob das Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich oder privat verwendet wird. Bei Einzelunternehmern muss zur Erbringung des Gegenbeweises das Kraftfahrzeug dem ausländischen Betriebsstandort zuordenbar sein. Rz 62: Ist bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch ein ausländisches…
…Fahrschulunterrichtszwecke anzusehen. B.3.8.1.3. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 683: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die ausschließlich oder vorwiegend als Miet-, Taxi- und Gästewagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Miet-, Taxi- und Gästewagen siehe Rz 143 bis…
…Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten, die Beförderung zu Schiliften oder Bädern in die 80%-Grenze eingerechnet werden. Sonstige betriebliche Fahrten (z.B. Einkaufsfahrten) bleiben ausgeklammert. Rz 149: So genannte "Leihfahrzeuge" (ohne Beistellung eines Lenkers - siehe Rz 19) sind nicht als Miet-, Taxi und Gästewagen befreit (vgl…
… 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 befreite Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden. Aufgrund des Wortlauts der Befreiungsbestimmung sowie aufgrund der Beschaffenheit und Ausstattung solcher Kraftfahrzeuge, dürfen diese für keine anderen Zwecke verwendet werden. Rz…
…Hauptwohnsitz in Österreich betreibt sein Unternehmen in Italien. Das in Italien zugelassene Kraftfahrzeug wird grundsätzlich zu mehr als 80% der gefahrenen Kilometer für betriebliche Zwecke in Italien genutzt. Aufgrund der Grenzschließungen im Jahr 2020 konnten keine Auslandsfahrten erfolgen. Die Beurteilung des Sachverhalts hat in diesen…
A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…
…die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe verwendet werden. C.2.2.4.1. Mietwagen und Taxis Rz 1411: Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe verwendet werden siehe Rz 143 bis 152. C.2…
…nur die Haushaltsführung im engeren Sinn, sondern auch die Erwerbstätigkeit einer behinderten Person. Rz 203: Eine betriebliche Nutzung (z.B. im Rahmen eines Einzelunternehmens) des Kraftfahrzeuges - unabhängig davon, in welchem Ausmaß die betriebliche Nutzung erfolgt - steht der Befreiung nicht entgegen, solange sie vorwiegend der persönlichen…
…Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus. Beispiel: Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch einen betrieblich veranlassten Unfall selbst führt zu keiner Änderung der Verhältnisse. Demgegenüber ist in weiterer Folge…
…werden. Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung - "ausschließlich oder vorwiegend für den privaten Rettungsdienst bestimmt" - ist auch für Kraftfahrzeuge der Tierrettung zulässig. Rz 115: Ein Fehlen einer solchen Eintragung ist ein Indiz, dass die begünstigte Nutzung nicht ausgeübt wird und somit die Voraussetzungen der Befreiungen nicht…
A.3.6.2.2.2. Eigenimport Rz 256: In Fällen des Eigenimports eines Kraftfahrzeuges hat der Mensch mit Behinderung, auf den bzw. für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, die vorstehenden Voraussetzungen (siehe Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist…
…Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten Zweck verwendet…
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025
…Im Falle der/s Lieferung nach Z 4 ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 4). Eigenverbrauchs ist dies der Zeitpunkt der Entnahme (Z 4). Änderung der Nutzung ist dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4). Rz 132: Von der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe gemäß …
… 2 Abs. 1 Z 12 KfzStG 1992) Rz 1424: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf einen oder mehrere Menschen mit Behinderung zum Verkehr zugelassen sind. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 325 bis 331. C.2.2.13. Anhänger zur Beförderung von Schienenfahrzeugen auf Straßen…