…faktische Abschlussvollmacht, Rz 276). Die Vollmacht muss außerdem "gewöhnlich" ausgeübt werden; eine bloß vorübergehende Vertretertätigkeit oder bloß gelegentliche Vertragsabschlüsse erfüllen diese Voraussetzung nicht (EAS 2347). Rz 274: Das Abhängigkeitsverhältnis kann nicht durch eine Beziehungsstruktur herbeigeführt werden, wie sie auch zu unabhängigen Vertretern besteht. Der bloße…
2.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten Rz 335: Die Grundsätze des AOA light gelten auch für Vertreterbetriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA (Rz 271 ff). Auch im Fall eines ständigen Vertreters, der als Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist, muss daher eine Funktionsanalyse angestellt…
…als Betriebsstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich (EAS 340). Rz 254: Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden als Betriebsstätte angesehen…
…dann stellen sich diese als Entnahme eines Vorweggewinns dar und sind - auch wenn die Geschäftsführertätigkeit überwiegend in Österreich ausgeübt worden sein solltesoweit diese Sondervergütung unter Berücksichtigung des AOA light einer ausländischen Betriebsstätte zugerechnet werden kann - als Teil des ausländischen Betriebsstättengewinns in Österreich von der Besteuerung…
…der formell nicht anwendbaren Liebhabereigrundsätze im Bereich der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts bestehen in Fällen, bei denen zum Selbstkostenpreis ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter und ohne Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Leistungen erbracht werden, die von vornherein nicht auf Einnahmenerzielung ausgerichtet sind…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…
1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…
…Zeitraum 01.01. - 11.05. = Die Grenzgängerregelung findet auf diesen Zeitraum keine Anwendung, da der Hauptwohnsitz und die Ansässigkeit im deutschen Teil der Grenzzone sind und die Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht steht Deutschland zu. 12.05. - 31.12. = Prüfung…