…2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2…
…Basis dieser veröffentlichten Daten hat der Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 EStG 1988 zu erfolgen, wenn sich die auszahlende Stelle für den Fondsanteil im Inland befindet. Befindet sich die auszahlende Stelle im Ausland, sind die im Wege der Meldestelle gemäß § 12 KMG veröffentlichten Steuerdaten vom Fondsanteilinhaber als…
…Die inländische auszahlende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 führt die aus dem Fonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer für den Fondsanteilinhaber an das zuständige Finanzamt ab. Rz 191: Ausländische Investmentfonds können nicht zur Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer verpflichtet…
…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…
…bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) vgl. Abschnitt 5 Rz 457 ff. Werden Anteile bei keiner auszahlenden Stelle im Inland gehalten, hat der Anteilinhaber einen Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge im Zuge der Veranlagung vorzulegen. Es ist dabei beim Anleger gelegen, sich in die Lage…
…Um für die auszahlenden Stellen (inländischen Kreditinstitute) den Abzug der Kapitalertragsteuer auf die vom Fondsgeschäftsjahresbeginn bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen zu ermöglichen, meldeten die steuerlichen Vertreter von inländischen Investmentfonds und ausländischen Meldefonds die Kapitalertragsteuer auf die thesaurierten Nettozinserträge auf täglicher Basis an die Meldestelle gemäß…
…oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7924 ff. Rz 1064: Eine inländische Betriebsstätte wird nicht durch die Beteiligung einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person (zB Kapital- oder Personengesellschaft) an einer inländischen Kapital- oder Personengesellschaft begründet.
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…
…im Vorjahr X0 gegebenen Zuschuss. 3 Die gesetzliche Gewinnrücklage ist am indisponible Innenfinanzierung-Subkonto zu erfassen. 4 Die im Bilanzgewinn enthaltene Innenfinanzierung ist am disponible Innenfinanzierung-Subkonto auszuweisen. 5 Die freien Gewinnrücklagen stellen disponible Innenfinanzierung dar. Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X2 ereignet: 1…
…ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn…
27.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel Rz 1638: Nach § 33 TP 22 Abs. 1 GebG unterliegen die nach dieser Bestimmung näher beschriebenen Wechsel ohne Unterschied, ob sie im Inland oder im Ausland ausgestellt sind, der Gebühr. Rz 1639: Die Gebührenschuld für im Ausland ausgestellte…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
…73, unterzeichnet wird. Diesfalls muss auch die Ansässigkeit von der ausländischen Steuerverwaltung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur in Abschnitt IV des ZS-QU-Formulars bestätigt werden. Die elektronische Signatur muss aus einem Staat stammen, der eine in der Europäischen Union anerkannte Vertrauensliste führt (das…
…oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten nicht als OGAW im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011. Zum Begriff OGAW siehe Rz 27. Rz 98: Unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer OGAW im Inland vertrieben werden darf, richtet sich nach §§ 139 f…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…
…ein Erfüllungsort im Inland liegt. Es sei denn, es wären Bringschulden mit ausländischen Erfüllungsorten vereinbart. Beispiel 1: Der zwischen Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist gebührenpflichtig, wenn der inländische Bestandnehmer den Bestandzins gemäß § 907a ABGB an den…
…österreichischen Staatsbürger Rz 319: Die ausstellende Behörde einer nach § 14 TP 2 GebG gebührenpflichtigen amtlichen Ausfertigung muss eine inländische sein. Von ausländischen Behörden ausgestellte amtliche Ausfertigungen iSd § 14 TP 2 GebG werden mit ihrer Verbringung in das Inland nicht gebührenpflichtig. Eine solche Regelung ist gemäß …