…Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird (siehe Rz 103). Rz 93: Ausländische Investmentfonds sind in Österreich keine Steuerrechtssubjekte. Dies gilt unabhängig…
…ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn…
…bis zu 15% an tatsächlich bezahlter ausländischer Quellensteuer unabhängig vom Bestehen eines DBA angerechnet werden. Dabei kann vom Betrag der Dividenden abzüglich anteiliger Aufwendungen ausgegangen werden. Rz 172: Die inländische depotführende Stelle (Kreditinstitut) führt die vom inländischen Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer für den Anteilinhaber an ihr…
…2 Z 1 lit. b EStG 1988 führt die aus dem Fonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer für den Fondsanteilinhaber an das zuständige Finanzamt ab. Rz 191: Ausländische Investmentfonds können nicht zur Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer verpflichtet werden. In diesen Fällen muss die depotführende…
…jeder einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland keiner bzw. einer niedrigen Besteuerung unterliegt. Rz 3: Zivil- und aufsichtsrechtlich umfasst der Begriff "Investmentfonds"…
…entweder: durch den inländischen Anteilinhaber selbst im Rahmen der Veranlagung oder für ausländische Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988, unmittelbar durch eine inländische depotführende Stelle im Zuge des KESt-Abzuges (vgl. dazu Rz 544). Rz 544: Bei Investmentfondsanteilen…
…in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das Vermögen stets nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt. Siehe Rz 104 ff. Rz 121: Bei sonstigen ausländischen Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien ist das Kriterium der Risikostreuung eigens zu prüfen. Dabei sind die Risikostreuungsbestimmungen des …
…Dachfonds) Rz 598: Befinden sich im Vermögen eines Investmentfonds Anteile an einem anderen in- oder ausländischen Investmentfonds (Unterfonds), erfolgt beim Anteilinhaber die Besteuerung im Wege des Doppel- oder Mehrfachdurchgriffs. Übersteigt der Anteil der von einem Investmentfonds gehaltenen Anteile an Nichtmelde-Unterfonds nicht 10% des Fondsvermögens…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…
…Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 4.1.1.2.1. Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung…
… 2 Abs. 2 und § 46 Abs. 1 InvFG 2011). Rz 28: Maßgebend für die Frage, ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein "inländischer" OGAW…
3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…die Entlastungsberechtigung auf Grund der österreichischen DBA insoweit zu, als in der Fondsausschüttung (im ausschüttungsgleichen Ertrag) entlastungsfähige ausländische Erträge enthalten sind (siehe Rz 146 ff). Sind sie im Drittausland (weder Österreich noch Quellenstaat der Investmentfondserträge) ansässig, können sie sich nur auf die zwischen dem Quellenstaat…
…dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greift wie bei inländischen Investmentfonds die…
… 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011. Die materielle Anknüpfung soll Gestaltungsmodelle in Niedrigsteuerländern verhindern. 2.2.4.2. Risikostreuung Rz 104: Ein ausländischer Investmentfonds, der weder ein OGAW noch ein AIF ist, muss sein Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung veranlagen. Dabei ist die…
…aus Investmentfonds nur insoweit steuerpflichtig, als sie aus Ertragsbestandteilen bestehen, die unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 fallen. Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen…
… 27 EStG 1988 3.3.4.2.1.1. In- und ausländische Dividenden Rz 368: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.2. Zinsen Rz 369: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1…
…3.5.4. Endbesteuerung Rz 415: Mit der Abfuhr der aus einem inländischen Immobilienfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds, sind die Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil…
…Inländische Dividenden Rz 292: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 173. 3.2.2.1.2.3.1.2. Ausländische Dividenden Rz 293: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen…