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VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen den Verkaufserlösen und den Herstellungskosten. Rz 32: Hauptanwendungsbereiche der Kostenaufschlagsmethode sind die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Halbfabrikaten an verbundene Unternehmen (Z 2.45 OECD-VPL). Rz 33: Die Kosten müssen nach einer Kalkulationsmethode ermittelt werden…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder Activities"), sind daher nicht an die Tochtergesellschaft verrechenbar (Z 7…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Es ist auch möglich, die Kostenaufteilung im Unternehmen auf Grund eines mittel- oder längerfristigen Werbekonzepts durch unternehmensinterne Umlagefestlegungen zu regeln. Rz 340: Für die Markterschließung entstehen Betriebsteilen mit Herstellungs- und Vertriebsfunktion während der Produkteinführungsphase häufig erhebliche Aufwendungen oder Mindererlöse. Unter Fremden werden sie in der…

VPR 2021 Rz 159–1631.3.5. Kostenverteilungsverträge (Poolumlageverträge)
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…um lediglich die im Rahmen der Qualitätssicherung entstandenen Kosten weiterzuverrechnen. Rz 162: KVV müssen im Vorhinein schriftlich abgeschlossen und mit einer sachgerechten Dokumentation verknüpft sein (siehe hierzu die Anforderungen in Z 8.50 bis 8.53 OECD-VPL). Rz 163: Im Fall eines KVV ist…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…so sind diese jedenfalls mit dem Wert im Zeitpunkt des Beitrags anzusetzen, sodass eine Ermittlung auf Kostenbasis keine verlässliche Grundlage für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bietet (Z 8.28 OECD-VPL). Da der Wert des relativen Anteils jedes KVV-Teilnehmers an den Beiträgen seinem Anteil…