RIS AI
9 Treffer559 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aber dann mitzuberücksichtigen, wenn sie Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen, zB wenn ein großes Handelshaus einen Ertrag aus langen Zahlungszielen bei seinen Lieferanten und kurzen Zahlungszielen seiner Kunden lukriert. Rz 40: Ein Nettogewinnvergleich unter Abstellen auf das EBITDA ("earnings before interest, tax, depreciation and amortisation…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften iSd EStG 1988 hinzu ("AIF-Einkünfte"). 3.1.1.1.4. Ausschüttungen - ausschüttungsgleiche Erträge Rz 152: Die Besteuerung von Erträgen…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2. Ausgeschüttete außerordentliche Erträge Rz 174: Ausgeschüttete Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig. Im Übergangszeitraum 2011 bis 2014 wurde die Besteuerungsgrundlage für ausgeschüttete realisierte Substanzgewinne stufenweise von 20% der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und damit in Zusammenhang stehenden Derivaten auf 100% der Substanzgewinne wie folgt angehoben (…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bei außerordentlichen Erträgen findet eine Erfassung nur zu 60% statt. Um eine Doppelerfassung desselben Ertrages im Zuge der Veräußerung des Fondsanteils zu vermeiden, erhöhen die ausschüttungsgleichen Erträge die Anschaffungskosten (siehe dazu näher Rz 227 ff), während eine spätere Ausschüttung von bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträgen steuerfrei…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…fiktive) Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit ist. 3.1.1.3.5.2. Außerordentliche Erträge Rz 179: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 60% der realisierten thesaurierten Substanzgewinne…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…erforderlicher Barmittel an die Betriebsstätte zu einem In-sich-Geschäft innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen Aufwand noch auf deutscher Seite zu einem außerordentlichen Ertrag führen kann (EAS 2363). Rz 320: Kredite, die das Unternehmen von dritter Seite aufnimmt…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…MinBestG jedenfalls beim Zahler und beim Empfänger eine konsistente Behandlung erfahren. Der Begriff der "Erträge" im Sinne der Anlage 1 zum VPDG ist insofern weit zu verstehen, als davon auch außerordentliche Erträge erfasst sind. Nicht unter den Erträgen erfasst werden von anderen Geschäftseinheiten bezogene Zahlungen…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des Fondsanteils zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge (Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z…