RIS AI
5 Treffer889 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…117: Keine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn jeder der Einschreiter eine eigenständige Eingabe einbringt. Jede dieser Eingaben ist selbständig zu vergebühren. Beispiel 1: Zwei Parteien bringen ein eigenes - aber inhaltsgleiches - außerordentliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Es liegt keine gemeinschaftliche Eingabe vor. Die Rechtsmittel sind selbständig zu…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…an die Verwaltungsgerichte. | Abgabensachen sind alle Angelegenheiten, die sich auf Abgaben iSd Finanzverfassung beziehen. Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…In der Regel wird nur betrieblicher Aufwand zu berücksichtigen sein, während Steuern, Zinsaufwand und außerordentlicher Aufwand aus der Kostenbasis auszuscheiden sein werden. Auf durchlaufende Posten muss kein Gewinnaufschlag berücksichtigt werden (Verrechnung "at cost"), wenn fremde Dritte in vergleichbaren Situationen genauso kalkulieren und auf einen Gewinnaufschlag…