…fiktive) Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit ist. 3.1.1.3.5.2. Außerordentliche Erträge Rz 179: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 60% der realisierten thesaurierten Substanzgewinne…
…Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen. Zu den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften iSd EStG 1988 hinzu ("AIF-Einkünfte"). 3.1.1.1.4…
…2. Ausgeschüttete außerordentliche Erträge Rz 174: Ausgeschüttete Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig. Im Übergangszeitraum 2011 bis 2014 wurde die Besteuerungsgrundlage für ausgeschüttete realisierte Substanzgewinne stufenweise von 20% der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und damit in Zusammenhang stehenden Derivaten auf 100% der Substanzgewinne wie folgt angehoben (…
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…IIIII.8.). 3.2.3.4.4. Betriebsstättendaten (Anlage 1 zum VPDG) Rz 460: Für Zwecke der Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, Steuern und Geschäftstätigkeiten nach Staaten oder Gebieten im Sinne der Anlage 1 zum VPDG sind die Betriebsstättendaten für jenen Staat oder jenes…
…Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in…
…Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…und im Veranlagungsweg zu besteuern. Die Erfassung hat in der Einkommensteuererklärung unter Kennzahl 781/783/785 zu erfolgen. Im Ergebnis aus der Beilage E 1a dürfen derartige Einkünfte nicht enthalten sein (Ausscheiden über die Kennzahlen 9283 bzw. 9289 unter Punkt 4 der Beilage E 1a).