…4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die Körperschaftsteuerschuld anrechenbar. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kapitalertragsteuer ist zu unterscheiden: Meldet der Fonds die Anzahl der Anteile zum Zuflusszeitpunkt gemäß Anlage 3, Zeile 20 zur…
…Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a Abs. 8 EStG…
…nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht. Bei einem inländischen Depot führt der Kapitalertragsteuerabzug zur Endbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988. Bei einem ausländischen…
3.2.2.5. Verlustausgleich 3.2.2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3…
…Mit fingiertem Zufluss am 20.12. (unabhängig von der Gewinnermittlungsart). Eine Anrechnung der inländischen KESt auf Dividenden (bzw. allfälligen ausländischen anrechenbaren Steuer) ist bei Zurechnung der Einkünfte als ausschüttungsgleicher Ertrag möglich. Meldet der Investmentfonds die Anzahl der Stücke zum Zuflusszeitpunkt, ist die Anzahl der zu…
…9500 | | | Korrekturbetrag AK (Ausschüttung) für Privatanleger relevant | | 1.10.2012 | 2,0100 | | | 1.10.2013 | 1,9500 | | Ausschüttungsgleiche Erträge Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten jeweils mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer aus dem Investmentfonds gemäß …
7.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.2.2.1. Inländische Einkünfte ausländischer Investmentfonds Rz 564: Fließen dem ausländischen Fonds österreichische Einkünfte zu, so steht eine etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen…
…jeweiligen ausländischen Einkünften abzüglich anteiliger Aufwendungen und verrechneter Verlustvorträge des Fonds ergibt. Der Ausweis erfolgt unter Punkt 12.4 in Summe und im Anschluss pro Land. In Punkt 8.1 erfolgt eine Darstellung der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer, wobei hier die Anrechnungshöchstsätze gemäß DBA enthalten sind…
…zwischen der Anzahl der Anteile am Fondsgeschäftsjahresende und der durchschnittlichen Anzahl der Anteile zu multiplizieren. 3.2.2.2.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.2.2.2.1. Allgemeines Rz 303: Im Betriebsvermögen sind 100% der Substanzgewinne (positiver Saldo aus Einkünften iSd …
…bei inländischem Depot) anzugeben. Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern, können die Kennzahlen 984 bzw. 998 ausgefüllt werden. Anrechenbare ausländische Quellensteuern können durch Addition der Punkte 8.1.1. bis 8.1.6. der Steuerdaten ermittelt werden. [Grafik] Für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich jene Meldung heranzuziehen…
…lit. e EStG 1988 sind nach § 94 Z 8 EStG 1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. nach § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat im Veranlagungsweg gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern…
…Verwendung der über die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) veröffentlichten Besteuerungsdaten des Investmentfonds. Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer (die von der depotführenden Bank für den Anteilinhaber an ihr zuständiges Finanzamt abgeführt wird) stellt eine steuerfreie Ausschüttung aus dem Investmentfonds dar, insoweit sind die Anschaffungskosten des Fondsanteils…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
…Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 ist das Vorliegen von inländischen Einkünften iSd…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…
…Abzugsverpflichtete Schuldner der Kapitalerträge ist und Kapitalertragsteuer einzubehalten war; Inländische Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 und inländische Stückzinsen gemäß § 27 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 (einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), wenn Kapitalertragsteuer einzubehalten war und der Schuldner der…