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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen (§ 205c BAO) anfallen. 2.2. Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Inlandsteil der Vorbereitung und Auswertung der Bauüberwachung vor Ort) (EAS 751 betr. DBA-Russland). Rz 369: Auch die Anwendung eines innerbetrieblichen Kostenumlageverfahrens in der Art, dass der Gewinn aus dem Auslandsbauvorhaben zunächst insgesamt aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird und dass sodann im Kostenumlageverfahren die…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…100% dem Baustellenstaat zuzuordnen. Beispiel (EAS 751, ähnlich EAS 1375): Besteht die Funktion, die ein österreichischer Generalunternehmer an einer russischen Baubetriebsstätte wahrnimmt, lediglich in der Bauüberwachung, die durch gelegentliche Entsendung von einigen Unternehmensmitarbeitern sichergestellt wird, dann wird nur der diesen Überwachungsaktivitäten zuordenbare Gewinnteil aus der…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

… in einzelnen DBA finden sich hingegen vom OECD-MA abweichende - teils kürzere, teils längere - Fristen. Nach innerstaatlichem Recht (§ 29 Abs. 2 lit. c BAO) begründen Bauausführungen bereits nach sechs Monaten eine Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen. Rz 268: Für die Berechnung der Frist ist der…