RIS AI
10 Treffer773 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…EAG) sowie Änderungen im ElWOG 2010 (insb. §§ 16b ff) im Jahr 2021 wurden ergänzend zwei Modelle von Energiegemeinschaften geschaffen, die eine Beteiligung an der Energiewende ermöglichen und das Energiesystem dezentralisieren sollen. Rz 102: Gemäß § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 ist die Mitgliedschaft mit einer Verbrauchs…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die OGAW-RL lässt allerdings bezüglich der Rechtsform des OGAW verschiedene Modelle zu und überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung in der mit dem jeweiligen Zivilrecht und Gesellschaftsrecht kompatiblen Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen Mitgliedstaaten auch in "Satzungsform" als…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…93/17/0393). Demnach muss ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Weiterveräußerung jedenfalls noch erkennbar sein. Handelt es sich bei den Vorführkraftfahrzeugen um "gängige" Modelle, können diese in durchschnittlicher Betrachtungsweise in kürzerer Zeit (ca. sechs Monate) weiterveräußert werden. Wenn trotz Verkaufsbemühungen innerhalb von sechs Monaten keine…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). Beispiel: Ein Finanzinstitut sieht Verfahren vor, wonach es in Bezug auf bestehende Konten Kopien von vorgelegten Personalausweisen in seine Unterlagen aufgenommen hat. Liegt die in den Unterlagen befindliche aktuelle Wohnsitzadresse im selben Staat, der den Personalausweis ausgestellt hat…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht hier keine Betragsgrenze für die Anwendung der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Somit kann ein "Bestandskunde" nach der Einholung einer Selbstauskunft bezüglich aller seiner Konten für die Anwendung der Sorgfaltspflichten als "Neukunde" betrachtet werden. Darüber hinaus muss das meldende Finanzinstitut die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…hat den Ort seiner Geschäftsleitung (einschließlich der tatsächlichen Geschäftsleitung) in dem teilnehmenden Staat, oder 3.es unterliegt der Finanzaufsicht in dem teilnehmenden Staat. Ist ein Finanzinstitut (mit Ausnahme von Trusts) in zwei oder mehr teilnehmenden Staaten ansässig, so gelten die Melde- und Sorgfaltspflichten des Staats…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 91 Z 2 GMSG (zuletzt BGBl. II Nr. 120/2019) in der jeweils gültigen Fassung. 1.5. Identifikation von meldepflichtigen Konten und Information der zu meldenden Personen (§ 5 GMSG) Rz 5: Gemäß § 5 Abs. 1 GMSG ist jedes meldende Finanzinstitut zur Durchführung des GMSG berechtigtverpflichtet…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…und Dateien, die in Form eines Bilderkennungssystems gespeichert sind (.pdf oder gescannte Dokumente), gelten nicht als elektronisch durchsuchbare Daten. Ein meldendes Finanzinstitut muss bei der Überprüfung von Indizien für Zwecke der Identifizierung von bestehenden Konten von geringem Wert, die von natürlichen Personen unterhalten werden, auf…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Plausibilität der Selbstauskunft bestätigt. Die Selbstauskunft bestätigt, dass die Person A für Steuerzwecke im Staat A ansässig ist. Zwei Jahre, nachdem die Person A den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, übermittelt die Person A der Versicherungsgesellschaft eine Telefonnummer im Staat B. Selbst wenn die…