RIS AI
4 Treffer314 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters) - nicht fristwahrend - an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder der Einschreiter an diese zu verweisen ist (§ 53 zweiter Satz BAO). Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Erledigung des in der Eingabe enthaltenen Anbringens erfolgt. Die Gebührenschuld wird erst durch den Endbescheid ausgelöst. Rz 168: Die Zustellung der schriftlichen Erledigung kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie zB im Postwege, durch wirksame Hinterlegung, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise oder durch…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebührenschuld des Geschäftsherrn hervorrufen. Seine Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr tritt in diesem Fall dann ein, wenn von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…einer Messe im Inland seine Produkte an. Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen durch seine im Inland erzielten Umsätze besteht grundsätzlich ab dem viertfolgenden Monat Registrierkassenpflicht. Unabhängig von der Höhe seiner Umsätze hat er über auf der Messe empfangene Barzahlungen den Kunden Belege gemäß § 132a BAO auszustellen. …